Kreis Steinfurt. Die Stabsstelle Corona des Kreises Steinfurt stellt den zusätzlichen Versand von Genesenen-Nachweisen an mit dem Coronavirus infizierte und mittlerweile genesene Personen ein. Hintergrund ist, dass für den Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes und der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung das ehemals positive PCR-Testergebnis als Genesenennachweis ausreicht. Ein besonderes digitales Zertifikat für den Nachweis der Genesung, das in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App hinterlegt werden kann, ist bei Vorlage des PCR-Testergebnisses in vielen Apotheken zu erhalten.
Die Stabsstelle Corona des Kreises weist darauf hin, dass für den formalrechtlichen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion zwingend das Ergebnis eines PCR-Tests erforderlich ist. Ein positiver Antigen-Schnelltest (PoC) oder ein Antikörpernachweis reichen nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht aus.