Presseinformation

Nr. 185 Steinfurt, 01. April 2022


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Geflüchtete aus der Ukraine: Ausländerbehörden der Stadt Rheine und des Kreises Steinfurt erläutern ihre Verfahrensweisen
Weitere Informationen gibt es auf den Websites der Stadt- und der Kreisverwaltung

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Rheine und des Kreises Steinfurt

 

Kreis Steinfurt/Rheine. Auch weiterhin fliehen aufgrund des dortigen Krieges viele Menschen aus der Ukraine nach Deutschland. Im Kreis Steinfurt sind bislang rund 2150 von ihnen untergekommen. Die Ausländerbehörden der Stadt Rheine und der Kreisverwaltung Steinfurt haben das gemeinsame Ziel, die Geflüchteten zügig zu registrieren, und informieren jetzt über ihre Verfahrensweisen. Die Ausländerbehörde der Stadt Rheine ist für die Geflüchteten im Stadtgebiet zuständig. Der Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises (Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung) umfasst die weiteren 23 kreisangehörigen Kommunen.

 

Geflüchtete in Rheine sollten nach ihrer Ankunft einen Termin für eine erste Vorsprache beim Bürgeramt der Stadt Rheine vereinbaren. Informationen zur Terminvereinbarung gibt es unter www.rheine.de/Ukraine. Anschließend erfolgt die Vorsprache in der Ausländerbehörde der Stadt. In diesem Rahmen erhalten die Geflüchteten auch Informationen über das weitere Verfahren im Zusammenhang mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

 

Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt sollten sich nach ihrer Ankunft über das Kontaktformular unter www.kreis-steinfurt.de/ukraine bei der Kreisverwaltung melden. Im Anschluss haben sie die Möglichkeit, den Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde des Kreises zu stellen. Das entsprechende Antragsformular ist ebenfalls unter www.kreis-steinfurt.de/ukraine zu finden.