Meldungsdatum: 01.04.2022

Weiterhin Maskenpflicht im Kreishaus sowie in den Rathäusern im Kreis Viersen

Ab 3. April in allen Einrichtungen des Kreises / Zutritt nur mit medizinischer Maske

Für alle Besucherinnen und Besucher des Kreishauses und der Rathäuser im Kreis Viersen bleibt über den 2. April hinaus eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bestehen. Diese Regelung gilt auch für die Einrichtungen des Kreises Viersen, das sind das Niederrheinische Freilichtmuseum, die Kreismusikschule, die Kreisvolkshochschule und das Kreisarchiv. Ebenfalls unter diese Regelung fallen schulpflichtige Kinder und Jugendliche.

Empfohlen wird weiterhin das Tragen von FFP2-Masken. An den Eingängen werden Masken bereitgestellt, sofern Besucherinnen und Besucher über keine eigenen Masken verfügen.

Das Tragen der Masken in den Räumlichkeiten der Verwaltungen trägt zum Schutz der Besucher und der Mitarbeiter bei. Über die Entscheidung zum Fortführen der Maskenpflicht besteht Einvernehmen zwischen Landrat, der Bürgermeisterin sowie den Bürgermeistern.