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Presseinformation

01. April 2022
3G-Regel und Maskenpflicht im Steinfurter Kreishaus und sämtlichen Nebenstellen gelten weiterhin
Landrat Dr. Sommer: „Gesundheit aller Beteiligten steht an oberster Stelle!“

Kreis Steinfurt. Mit Blick auf die allgemeinen Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in NRW an diesem Wochenende weist der Kreis Steinfurt darauf hin, dass für den Besuch der Kreisgebäude auch weiterhin die Vorlage eines 3G-Nachweises und das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske erforderlich sind. Das gilt für das Kreishaus in Steinfurt inklusive aller Nebenstellen wie beispielsweise die Kfz-Zulassungsstellen in Rheine, Tecklenburg und Steinfurt. Besucherinnen und Besucher müssen beim Zutritt auch weiterhin nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das Personal des Kreises Steinfurt kontrolliert die entsprechenden Nachweise sowie das persönliche Ausweisdokument. Darüber hinaus ist der Zutritt grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Landrat Dr. Martin Sommer hält die Schutzmaßnahmen auch weiterhin für wichtig: „Für uns steht die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an oberster Stelle. Verhältnismäßig kleine Maßnahmen wie die 3G-Regel und die Maskenpflicht können einen großen Beitrag dazu leisten, das noch immer umfangreiche Infektionsgeschehen einzudämmen.“

 

Die Fortsetzung der verschärften Zugangsregeln zu den Gebäuden des Kreises Steinfurt ist über das Hausrecht möglich. Der Kreis Steinfurt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Anliegen nach Möglichkeit per Mail, Telefon oder Videokonferenz zu klären und in zwingend notwendigen Fällen vorab einen Termin vor Ort zu vereinbaren.




Kontaktdaten Herausgeber:
Kreis Steinfurt | Der Landrat

Büro des Landrates | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tecklenburger Straße 10 | 48565 Steinfurt
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