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Meldung vom 06.04.2022
Maskenpflicht beim Besuch städtischer Gebäude gilt weiterhin
Mindestens medizinische Maske (OP-Maske) beim Betreten erforderlich

Arnsberg.

Am Sonntag ist die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten. In Anlehnung an die Beschlüsse des Bundes fallen demnach eine Reihe von Einschränkungen weg, Zutrittsbeschränkungen wie die Verpflichtung zum Tragen einer Maske sind nach der Corona-Schutzverordnung aber weiterhin über das Hausrecht möglich. Die Stadt Arnsberg macht davon Gebrauch und weist darauf hin, dass beim Betreten von städtischen Gebäuden weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Eine medizinische Maske (OP-Maske) ist ausreichend. Diese Regelung gilt zunächst bis zum Ende der Osterferien (24. April).

Regelung zunächst bis zum Ende der Osterferien

Hierdurch soll das Risiko einer Corona-Infektion minimiert bleiben. Die Beibehaltung der Maskenpflicht in städtischen Gebäuden dient somit auch der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur und der Aufgaben der Verwaltung. Über die Pflicht zum Tragen einer Maske wird an den Gebäuden in geeigneter Form informiert. Darüber hinaus bittet die Stadt Arnsberg weiterhin um Beachtung der bekannten Hygieneregeln wie z.B. Abstand und Händedesinfektion.

Terminbuchung Stadtbüros online möglich

Über die Homepage der Stadt Arnsberg www.arnsberg.de oder direkt unter https://www.qtermin.de/stadt-arnsberg kann weiterhin eine Terminvereinbarung für die Stadtbüros erfolgen.

Die Stadt Arnsberg bittet ihre Bürger:innen um Verständnis für diese Maßnahmen.



Pressekontakt: frank Albrecht, Pressestelle Stadt Arnsberg, Tel. 02932 / 201 1477
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Mail: pressestelle@arnsberg.de


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