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Förderprogramm "Durchstarten nach Corona"


Landkreis Leer unterstützt Projekte für Kinder und Jugendliche
08. April 2022

Mit einem Förderprogramm „Durchstarten nach Corona“ will der Landkreis Leer unter anderem Maßnahmen und Projekte für Kinder und Jugendliche unterstützen. Das Sofortprogramm haben der Jugendhilfeausschuss, der Kreisausschuss und der Kreistag auf den Weg gebracht. Die Verwaltung hat dazu nun die entsprechenden Förderrichtlinien erarbeitet und veröffentlicht.

Der Landkreis Leer bietet eine Förderung von Maßnahmen und Projekten an, die darauf ausgerichtet sind, den unmittelbaren Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche im Landkreis Leer entgegenzuwirken. Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe verfolgt der Landkreis Leer auch das Ziel, das Recht von Kindern und Jugendlichen auf bestmögliche Entwicklung nach Kräften zu fördern, insbesondere von jungen Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind.

Für „Durchstarten nach Corona“ gibt es zwei Förderperioden: Anträge für die erste Periode können bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden, für die zweite Periode dann bis zum 30. September 2022. Antragsberechtigt sind die Kommunen des Landkreises Leer sowie Träger der freien Jugendhilfe, Vereine, Verbände und Sportvereine, die im Landkreis Leer tätig sind.

Die Richtlinie des Landkreises Leer zur Förderung nach dem Sofortprogramm „Durchstarten nach Corona!“, ein interaktives Antragsformular sowie weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage des Landkreises unter: https://www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Kinder-Jugend-Familie/

Für Rückfragen zum Antragsverfahren steht die Kreisjugendpflegerin des Landkreises Leer Pia Fischer unter Tel. 0491 926-1369 oder via E-Mail pia.fischer@lkleer.de zur Verfügung.

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