Kreis Steinfurt. Es sei ein „Mammut-Projekt“ – das sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bereits kurz nach seinem Amtsantritt über das geplante Osterpaket. Gleich zwei solcher Maßnahmen-Bündel für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, das Osterpaket und das Sommerpaket, will die Bundesregierung in diesem Jahr durchsetzen; ersteres wurde bereits vom Bundeskabinett gebilligt. Das Ziel: Klimaneutralität bis 2045, größere Unabhängigkeit von ausländischen Stromversorgern und Energiesicherheit. Was das für den Kreis Steinfurt bedeutet und was sich vor unserer eigenen Haustür bereits bewegt hat, beleuchtet der Verein energieland2050 e. V. in einer Themenreihe: Energiewende im Kreis.
Weniger Bürokratie, weniger Hürden: Zukünftig soll es leichter für Bürgerinnen und Bürger werden, sich zusammenzuschließen und gemeinsam Windpark-Projekte zu realisieren. Das sieht das Osterpaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vor. Zentral ist die neue Einstufung, laut der der Ausbau erneuerbarer Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Windprojekte von Bürgerenergiegesellschaften bis zu einer Größe von 18 Megawatt sollen von Ausschreibungen im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) ausgenommen sein und sollen dadurch leichter realisiert werden können. Auch die Genehmigung von Windparks soll nach den Plänen der Berliner Ampel bald vereinfacht werden.
Im Kreisgebiet drehen sich derzeit rund 300 Windenergieanlagen. Allein seit 2016 wurden in einer sogenannten zweiten „Ausbauwelle“ zehn Bürgerwindparks mit einer Gesamtinvestition von 300 Millionen Euro und insgesamt 60 Windenergieanlagen realisiert. Diese Anlagen allein produzieren jährlich rund 500.000 Megawattstunden (MWh) sauberen Strom. Zur Einordnung: Jährlich fällt im Kreis Steinfurt ein Stromverbrauch von 2,5 Millionen MWh an. Doch es gibt noch eine weitere Zahl, die den Verantwortlichen besonders am Herzen liegt: „3.500 Landwirte, Grundeigentümer, Anwohner und Bürger – und natürlich Kommunen – haben diese 60 Anlagen als nachhaltige Investitionsmöglichkeit genutzt und die benötigten 60 Mio. Euro Eigenkapital beigebracht“, sagt Norbert Rählmann, Geschäftsführer der Bürgerwindpark Recke GmbH & Co. KG.
Die Akteure hinter diesen realisierten Bürgerwindparks, darunter Rählmann und sein Kollege Bernd Wolbring, Geschäftsführer der Bürgerwind Hauenhorst GmbH & Co. KG, betiteln ihre Vorgehensweise auch als „Steinfurter Modell“. Dieses Modell orientiert sich an den Leitlinien des Kreises: „Bereits vor zehn Jahren haben wir im Rahmen des ‚Masterplans Wind‘ Leitlinien für Bürgerwindparks entwickelt, und zwar im Schulterschluss unter anderem mit der Landwirtschaft, den Kommunen und den Stadtwerken“, ordnet Silke Wesselmann, Leiterin des Amts für Klimaschutz und Nachhaltigkeit des Kreises Steinfurt und Geschäftsführerin des Vereins energieland2050, ein. Der Verein mit seinen über 130 Mitgliedern, darunter alle kreisangehörigen Kommunen, Politik, Wissenschaft, lokale Wirtschaft sowie Zivilgesellschaft, bietet den Windakteuren eine wichtige Vernetzungsplattform. Regelmäßig trifft sich der „Runde Tisch Wind“. Aktuell werden die Bürgerwind-Leitlinien im Rahmen eines intensiven Dialogprozesses mit Blick auf die neuen Rahmenbedingungen aktualisiert.
Zu den Leitlinien gehört etwa, dass „alle Gruppen im Umfeld“ am Projekt beteiligt werden und dass eine „faire Teilhabe“ gewährleistet sein muss. Die Windenergie spiele für das Ziel des Kreises Steinfurt, bis zum Jahre 2040 Klimaneutralität zu erreichen, eine wichtige Rolle, sagt Wesselmann: „Insbesondere mit Blick auf die notwendige Einsparung von Treibhausgasemissionen. Aber auch aufgrund des großen Potenzials zur Steigerung der lokalen Wertschöpfung.“
„Die Einhaltung der vom Kreis erarbeiteten Leitlinien nehmen wir sehr ernst“, betont Wesselmann. Das „Steinfurter Modell“ (welches auch überregionale Beachtung erfährt) lege in besonderem Maße Wert auf die enge Verzahnung von Landwirtschaft, Bürgerschaft, Naturschutz und kommunaler Ebene und zeichne sich durch die breite Akzeptanz der Bürger aus: „Es ist wichtig, die Menschen vor Ort mitzunehmen und eine faire Beteiligung zu ermöglichen, nur so ist ein nachhaltiger und vernünftiger Windkraftausbau zu organisieren.“ Diesen Windparks sei es in besonderer Weise gelungen, eine Ausgewogenheit von wirtschaftlichen, sozialen und naturschutzfachlichen Interessen herzustellen.
Das alles gehe nur, wenn auch zukünftige Projekte ehrlich und im Sinne der Bürgerschaft umgesetzt würden. Und das wiederum könne auf Dauer nur gewährleistet werden, wenn mit dem Begriff „Bürgerwind“ weiterhin Transparenz, Seriosität und echtes Miteinander verbunden seien. „Darum ist es uns wichtig, weiter aufzuklären und zu informieren“, resümieren die Bürgerwind-Geschäftsführer Rählmann und Wolbring. „Nicht jedes Windrad im Kreisgebiet ist ein Bürgerwindrad. Nicht jeder Bürgerwindpark, der sich so nennt, erfüllt auch die Leitlinien des Kreises Steinfurt. Das sollten Bürger und Verantwortliche in Verwaltung und Politik beachten.“
Hinweis:
Allein von 2016 -2021 im Kreis Steinfurt umgesetzte Bürgerwindparks nach Leitbild: Altenrheine, Brechte, Hauenhorst, Hollich-Sellen, Hörstel, Mettingen, Neuenkirchen, Recke, Strönfeld und Welbergen. www.buergerwindbeteiligung.de
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