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Meldung vom 04.05.2022
Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer werden am 15. Mai fällig
Stadt Arnsberg erinnert an den nächsten Hauptsteuertermin

Arnsberg.

Die Stadt Arnsberg informiert über den nächsten Hauptsteuertermin im laufenden Jahr am 15. Mai 2022, an dem die Zahlung von Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer fällig wird. Alle zahlungspflichtigen Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dieses bei ihren Überweisungen zu beachten und fällige Beträge fristgerecht unter Angabe des jeweiligen Kassenzeichens auf das Konto DE16466500050000000026 bei der Sparkasse Arnsberg-Sundern (BIC: WELADED1ARN) zu überweisen.

Überweisungen mit Kassenzeichen

Eine einfache und bequeme Möglichkeit bietet auch weiterhin das Sepa-Basis-Lastschriftverfahren. Hierbei übernimmt die Stadtkasse die Verantwortung für einen pünktlichen Zahlungseingang. Entsprechende Vordrucke für dieses Zahlungsverfahren stehen als Download unter www.arnsberg.de/iban zur Verfügung. Die Vordrucke liegen zudem auch in allen Arnsberger Stadtbüros aus.

Fragen beantwortet die Stadtkasse

Fragen zum Lastschrifteinzug beantworten die Mitarbeiter/innen der Stadtkasse gern unter der Rufnummer 02932/ 201-0. Die Stadt Arnsberg bittet darum, diese auch dann zu informieren, wenn sich die Bankverbindungen geändert haben.



Pressekontakt: Pressestelle Stadt Arnsberg, Frank Albrecht, Telefon: 02932 201 1477
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Mail: pressestelle@arnsberg.de


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