Meldungsdatum: 04.05.2022

Zensus 2022

Ab dem 15. Mai beginnen Erhebungsbeauftragte ihre Arbeit vor Ort

Ab dem 15. Mai bis voraussichtlich Anfang August 2022 werden im Kreis Viersen die Menschen in etwa jedem zwölften Haushalt im Rahmen einer Haushaltsstichprobe befragt. Hierzu sind rund 200 geschulte Erhebungsbeauftragte im gesamten Kreisgebiet im Einsatz. Bereits in diesen Tagen beginnen die Erhebungsbeauftragten ihre Arbeit vor Ort. Zur Vorbereitung der Haushaltebefragung werden die zufällig ausgewählten Haushalte mit den vorhandenen Daten zunächst abgeglichen und erste Informationen sowie Terminankündigungskarten für die Befragungstermine in die Briefkästen eingeworfen. Die Erhebungsbeauftragten unterbreiten individuelle Terminvorschläge. Diese können bei Bedarf entsprechend angepasst werden.

Die darauffolgende kurze persönliche Befragung zum Abgleich der persönlichen Daten erfolgt ab Mitte Mai. Diese nimmt nur wenige Minuten in Anspruch und findet kontaktarm an der Haustüre statt. Hierbei kann ein volljähriges Haushaltsmitglied vertretend für alle anderen Haushaltsmitglieder die Auskunft erteilen. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie können so die Kontakte auf ein Minimum reduziert werden.

Die zusätzliche Befragung zu Ausbildung und Beruf sollte nach Möglichkeit online durch die Auskunftspflichtigen selbst beantwortet werden. Hierfür überreichen die Erhebungsbeauftragten den auskunftspflichtigen Personen Online-Zugangsdaten. „Die Erhebungsbeauftragten erhalten einen speziellen Dienstausweis mit Dienstsiegel, der in Kombination mit dem Personalausweis seine Gültigkeit erlangt. Bei Fragen oder Unsicherheiten kann jederzeit gerne die Erhebungsstelle kontaktiert werden“, sagt Sarah Clever, Erhebungsstellenleiterin im Kreis Viersen.

Wer für die Befragung ausgewählt wurde, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Die Erhebungsstellenleiterin appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger: „Nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten Zeit, um uns beim Zensus zu unterstützen. Die gewonnenen Daten dienen als Grundlage für politische Entscheidungen sowie bedarfsgerechte Planungen unter anderem von Schulen, Wohnungen und Altenheimen.“

In Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen wird ergänzend eine Vollerhebung aller Bewohnerinnen und Bewohner vorgenommen. Seitens des Statistischen Landesamtes werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung zusätzlich alle Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise deren Beauftragte durch das Statistische Landesamt angeschrieben.

Für die Koordination der Befragungen und die Schulung der Erhebungsbeauftragten hat der Kreis Viersen eigens eine Erhebungsstelle eingerichtet. 

Erreichbar ist die Zensus-Erhebungsstelle telefonisch unter 02162 / 39 2700 oder per E-Mail an zensus@kreis-viersen.de. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Zensus: https://www.kreis-viersen.de/landkreis/zensus-2022

Auch das Statistische Landesamt (IT.NRW) hat eine Hotline für die Fragen von Bürgerinnen und Bürgern eingerichtet, die ab dem 9. Mai unter 0211 / 82 83 83 83 erreichbar ist.