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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 09.05.2022


Landtagswahl: Wichtige Hinweise für die Wahl im Wahllokal – Rote Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 18 Uhr, zurück sein

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Wenn am kommenden Sonntag, 15. Mai, der 18. Landtag für das Land Nordrhein-Westfalen gewählt wird, sind die Wahllokale in der Zeit vom 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Wählerinnen und Wähler können mit ihrer Wahlbenachrichtigung oder nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) an der Wahl teilnehmen. Auf den jeweiligen Wahlbenachrichtigungen ist angegeben, ob der Wahlraum barrierefrei und damit zum Beispiel für Rollstuhlfahrer ohne Probleme erreichbar ist.

Damit das Wahlgeschäft in den Wahllokalen corona-konform ablaufen kann, gilt während der Öffnung für die Stimmabgabe bzw. für die abendliche öffentliche Stimmen-Auszählung Folgendes:
Die Wahlvorstände werden den Zugang zu den Wahllokalen jeweils so regeln, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Wahllokal zwischen den Besuchern eingehalten werden kann. Es sollten sich nicht mehr als zwei Wählerinnen und Wähler zur selben Zeit im Wahllokal aufhalten.  
In den Wahllokalen gilt keine Maskenpflicht. Das Tragen einer Maske wird jedoch grundsätzlich empfohlen.
Für die Stimmabgabe werden Kugelschreiber in den Wahlkabinen ausgelegt und regelmäßig durch den Wahlvorstand desinfiziert. Nach Möglichkeit sollten eigene Kugelschreiber für die Stimmabgabe mitgebracht werden. Die Wahlräume werden regelmäßig mit Flächendesinfektionsmitteln gereinigt.

Wichtige Hinweise zu den roten Wahlbriefen

Bei der Stimmen-Auszählung am Sonntagabend können nur die Wahlbriefe berücksichtigt werden, die bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sind.

Wer bereits die Briefwahl beantragt, aber seinen roten Umschlag mitsamt dem Wahlschein bis zum Wahlsonntag noch nicht an das Wahlamt gesendet hat, kann mit seinem eigenen Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal in Iserlohn bzw. in den übrigen Städten des Wahlkreises 121 / Märkischer Kreis I (Altena, Nachrodt-Wiblingwerde, Werdohl) wählen. Eine Stimmabgabe in Vertretung für andere ist nicht möglich.
Wer mit seinem Wahlschein im Wahllokal wählen möchte, muss seinen roten Briefwahlumschlag zusammen mit dem blauen Stimmzettel-Umschlag im Wahllokal eigenhändig vernichten und außerhalb des Wahllokals entsorgen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.

Alternativ können die roten Briefwahlumschläge noch am Wahltag bis 18 Uhr in einen der Hausbriefkästen der Stadt Iserlohn, am Rathaus I (Haupteingang Schillerplatz 7 oder Eingang Lange Straße), am Rathaus II (Haupteingang Werner-Jacobi-Platz 12 oder Eingang Nordstraße), beim Bürgerservice Letmathe (Von-der-Kuhlen-Straße 14) sowie beim Bürgerservice Hennen (Hennener Bahnhofstraße 20 a) eingeworfen werden. In den Wahllokalen werden rote Wahlbriefe nicht angenommen.

Wer einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) beantragt, aber nicht erhalten hat, sollte sich unbedingt rechtzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. In diesen Fällen darf bis spätestens Samstag, 14. Mai, 12 Uhr, ein Ersatz ausgestellt werden. Für weitere Informationen und Fragen steht das Wahlamt telefonisch unter 02371 217-1776 gern zur Verfügung.



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