Meldungsdatum: 06.05.2022

Neue Test- und Quarantäneverordnung in NRW

Regelungen im Kreis Viersen seit 5. Mai gültig

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung veröffentlicht. Seit Donnerstag, 5. Mai, gelten im Kreis Viersen die neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). 

In der neuen Verordnung werden die Isolierungszeiten für infizierte Personen verkürzt: Bislang war die Freitestung nicht vor dem siebten Tag möglich. Nun aber kann die Isolation bereits nach dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden. In Nordrhein-Westfalen ist für das Freitesten nach wie vor ein offizieller Test (Bürgertestung oder PCR-Test) erforderlich. Ohne Freitestung endet die Isolierung wie bisher automatisch nach zehn Tagen.

Für Kontaktpersonen besteht keine Absonderungspflicht mehr. Vielmehr wird die RKI-Empfehlung umgesetzt, Kontakte zu reduzieren.

Im Kreis Viersen gelten fortan folgende Regelungen:

Isolierung bei einer Coronainfektion

Wer selbst infiziert ist, muss sich weiterhin automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung in Isolierung begeben. 

Infizierte Beschäftige in vulnerablen Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe)

Quarantäne (gilt bei Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen)

Die Neuregelungen gelten seit dem 5. Mai 2022 auch für Personen, die zu diesem Zeitpunkt schon aufgrund der bisherigen Verordnung in Quarantäne oder Isolation waren. Diese können sich ebenfalls nun frühzeitiger freitesten beziehungsweise die Quarantäne als Kontaktperson beenden.

Die Test- und Quarantäneverordnung ist auf der Seite des Ministeriums abrufbar sein: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw