Meldungsdatum: 09.05.2022

419 ukrainische Kinder und Jugendliche einer Schule zugewiesen

Das Schulamt des Hochsauerlandkreises wird immer wieder von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern kontaktiert, die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine möglichst schnell in einer Schule unterbringen möchten. Schulamtsdirektorin Martina Nolte kann das Bestreben nachvollziehen und freut sich über das große Engagement, weist aber auf das vorgeschriebene Zuweisungsverfahren hin: „Leider kann eine Zuweisung nicht von heute auf morgen erfolgen. Sie kann nur auf Grundlage der Meldelisten der Schulträger oder Einwohnermeldeämter veranlasst werden.“

 

Inzwischen sind 419 ukrainische Schülerinnen und Schüler in den Schulen des Hochsauerlandkreises aufgenommen worden und es werden jeden Tag mehr. Mit Hochdruck arbeiten die Ausländerämter, Einwohnermeldeämter, Schulverwaltungsämter, das Kommunale Integrationszentrum und das Schulamt Hand in Hand zusammen, um die ukrainischen Kinder und Jugendlichen schnellstmöglich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen einer Schule zuzuführen.

 

Das Einwohnermeldeamt meldet dem Schulamt die Schüler einer Kommune, die im schulpflichtigen Alter sind. Schulpflichtig werden diese Schüler erst mit dem Aufenthaltstitel, der vom Ausländeramt nach der Registrierung erteilt wird. Martina Nolte dazu: „Das Schulamt ist jedoch bestrebt, allen Kindern und Jugendlichen, egal ob schulpflichtig oder nicht schulpflichtig, eine Schule zuzuteilen.“ Im Schulamt laufen derzeit alle Fäden zusammen, was beispielsweise die Klassengrößen oder die Personalausstattung angeht. Aufgrund aller vorliegenden Informationen erfolgt dann die Entscheidung, welche Klasse in einer Schule oder auch welche Schulform ausgewählt wird.