Meldungsdatum: 11.05.2022

Zensus 2022: Die Erhebungen starten

Wie viele Menschen leben in Deutschland, wie viele davon in Osnabrück? 2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird – wie bei einer Inventur -  ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. 

„Für jede Stadt ist es sehr wichtig die Einwohnerzahl zu kennen“, erläutert Oberbürgermeisterin Katharina Pötter. „Sie dient als einerseits als Bemessungsgrundlage zum Beispiel für den Länderfinanzausgleich oder für EU-Fördergelder. Andererseits ist sie auch für kommunale Planungen relevant, damit wir zum Beispiel wissen, wie viele Kindergärten und Schulen wir benötigen.“ Der Zensus wird mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert. „Das ist für uns die Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen.“ 

Die Mehrheit der Bevölkerung muss keine Auskunft geben, denn für den Zensus werden – im Gegensatz zur klassischen Volkszählung - Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. „Die Erhebungsstelle der Stadt Osnabrück hat etwa 120 Erhebungsbeauftragte rekrutiert. Fast 16.000 Bürgerinnen und Bürger an über 2.200 Adressen werden in der Stadt Osnabrück befragt“, sagt Alexander Bartsch, er leitet die Erhebungsstelle in der Sedanstraße 109. 

Etwas mehr als zehn Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner Deutschlands werden befragt. Ablehnen kann man die Befragung nicht. Das Landesamt für Statistik zieht die Teilnehmenden aus einer zufälligen, wissenschaftlich fundierten Stichprobe, um so einen Querschnitt durch die Bevölkerung zu ermöglichen. 

In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften findet eine Vollerhebung statt. Grund sind die hohe Fluktuation und das weniger stark ausgeprägte Meldeverhalten. In Gemeinschaftsunterkünften ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig für alle Bewohnerinnen und Bewohner. Außerdem werden Gebäude und Wohnungen gezählt. Hierzu werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer durch das Landesamt für Statistik angeschrieben. Diese Befragung findet ausschließlich online oder postalisch statt.  

Der Zensus findet in der Regel alle zehn Jahre statt, und wird aktuell EU-weit durchgeführt. Dieses Mal waren es wegen der Corona-Pandemie ausnahmsweise elf Jahre. 

Beim Zensus im Jahr 2011 wurde eine Abweichung von ca. 10.000 Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Osnabrück zum Melderegister festgestellt. Das war nicht nur in Osnabrück so: Viele Großstädte „verloren“ laut dem Zensus offiziell zahlreiche Einwohner. Dieses hatte erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge, da die amtliche Einwohnerzahl Grundlage für viele finanzielle Zuwendungen ist. Daher haben diverse Städte gegen den Zensus geklagt, so auch Osnabrück. Die Klage war nicht erfolgreich und wurde nach jahrelangem Rechtsstreit zurückgenommen. „Dennoch hatte das Aufbegehren der Städte Erfolg. Der Umfang der Stichprobe des Zensus wurde für den aktuellen Durchlauf deutlich erhöht. So soll eine höhere Genauigkeit erreicht werden“, erläutert Katharina Pötter. 

Die finanziellen Auswirkungen lassen sich nur schwer genau beziffern. Die Stadt Osnabrück geht davon aus, dass pro Jahr Mindereinnahmen von rund zwei Millionen Euro entstanden sind und bezieht sich auf den Streitwert in der Klage gegen den Bescheid des Landesamtes für Statistik für das Jahr 2015. 

So läuft die Befragung ab:

Der oder die Erhebungsbeauftragte kündigt sich mit einem Terminankündigungsschreiben und rechtlicher Unterrichtung an, das in den Briefkasten des auskunftspflichtigen Haushalts geworfen wird. Ganz wichtig dabei: Terminankündigungen können seit dem 2. Mai erfolgen, Befragungen jedoch erst nach dem 15. Mai, dem Zensus Stichtag. Ab diesem Tag sind die Erhebungsbeauftragten drei Monate unterwegs. 

Auf diesem Schreiben stehen Kontaktdaten des Erhebungsbeauftragten und der Erhebungsstelle für Fragen oder für eine mögliche Terminverschiebung. Der Erhebungsbeauftragte weist sich immer in Kombination mit dem Personalausweis aus. FFP-2-Masken sind für die Erhebungsbeauftragten Pflicht. 

Für die Befragung werden ca. fünf bis zehn Minuten pro Person eingeplant. Daten, die erfragt werden: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Wohnstatus. Die ausführlichere Befragung wird im Anschluss online durchgeführt und erfasst viele weitere soziodemographische Merkmale (z.B. Bildung und Arbeit, Wohnsituation, …). Die Haushalte bekommen am Ende des Interviews Zugangsdaten für ein Onlineportal ausgehändigt und können die Fragen selbst online beantworten. Für Personen, die keinen Internetzugang haben, gibt es Papierfragebögen. 

Auskunftspflichtige Personen können auch Auskunft für andere Personen des Haushaltes geben, wenn bekannt. Für Minderjährige sind grundsätzlich Vertreter wie Erziehungsberechtigte oder im Haushalt lebende Personen auskunftspflichtig. 

Weitere Informationen

Die Erhebungsstelle ist in der Sedanstraße 109. Erhebungsstellenleitung ist Alexander Bartsch, seine Stellvertreterin ist Annika Eußner. 

Die Stelle ist erreichbar über eine Hotline 0541/323-2850, E-Mail: osnabrueck@zensus.niedersachsen.de. Hotlinezeiten: Montag-Donnerstag 8 bis 17 Uhr und Freitag 8 bis-14 Uhr 

Pressekontakt: Silke Brickwedde | Telefonnummer 0541/ 323-2328 | E-Mail brickwedde@osnabrueck.de


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2022-05-10_Zensus_SilkeBrickwedde

©  Stadt Osnabrück, Silke Brickwedde
2022-05-10_Zensus_SilkeBrickwedde

Oberbürgermeisterin Katharina Pötter (rechts) mit dem Team, dass den Ablauf des Zensus in Osnabrück organisiert: Dr. Claas Beckord, Leiter des Referates Nachhaltige Stadtentwicklung (links); Alexander Bartsch, Leiter der Er-hebungsstelle und Annika Eußner, stellvertretende Leiterin der Erhebungsstelle.