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Presseinformation

12. Mai 2022
„Zensus 2022“: Erhebungsbeauftragte besuchen ab dem 16. Mai Haushalte im Kreis
Angekündigte Termine können verschoben werden | Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken

Kreis Steinfurt. Ab der kommenden Woche sind etwa 380 Erhebungsbeauftragte im Kreis Steinfurt unterwegs, um im Rahmen des „Zensus 2022“ Haushalte zu befragen. Der Besuch der Interviewerinnen und Interviewer zur Volkszählung wird den ausgewählten Haushalten per Post angekündigt. Kann der angekündigte Termin nicht eingehalten werden, genügt ein Anruf bei dem oder der auf der Ankündigungskarte genannten Erhebungsbeauftragten. Mit ihm oder ihr kann ein neuer Termin vereinbart werden.

 

Die Befragungen vor Ort sind kurz, kontaktarm und können an der Tür durchgeführt werden. Die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten sind im Auftrag des Kreises Steinfurt unterwegs und können sich entsprechend ausweisen. „Mit dem Stichtag 15. Mai stellen sie zunächst fest, wer im Haushalt wohnt. Auch werden Alter, Familienstand, Geschlecht und Staatsangehörigkeit abgefragt“, sagt Alisa Eilert, Leiterin der Erhebungsstelle beim Kreis. Weitere Fragen wie in manchen Fällen zu Schulabschluss und Beruf können im persönlichen Gespräch, per Papier-Fragebogen oder online beantwortet werden.

 

In Nordrhein-Westfalen wird etwa jeder zwölfte Haushalt im Rahmen des „Zensus 2022“ befragt. „Im Kreis Steinfurt betrifft das etwa 45.000 auskunftspflichtige Personen, außerdem auch etwa 1.200 Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sowie rund 350 Leitungen von beispielsweise Alten- und Pflegeheimen, die zu Bewohnerinnen und Bewohnern befragt werden“, erläutert Eilert Einzelheiten.

 

Die ausgewählten Haushalte sind nach dem Bundesstatistikgesetz und dem Zensusgesetz verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Die persönlichen Informationen unterliegen strengsten Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen und werden nicht weitergegeben. Sie dienen ausschließlich statistischen Zwecken. So ergeben sich unter anderem die amtlichen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden, was für die Berechnung des kommunalen Finanzausgleiches oder die Wahlkreiseinteilung eine Rolle spielt. Die Ergebnisse sind auch eine Grundlage für die Planung von Wohnungen, Verkehrsnetzen oder Bildungseinrichtungen.

Der Landesbetrieb IT.NRW ist für die Durchführung des Zensus in Nordrhein-Westfalen zuständig. Fragen zum Verfahren können bei der Bürgerhotline gestellt werden unter 0211 82838383.




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„Zensus 2022“: Erhebungsbeauftragte besuchen ab dem 16. Mai Haushalte im Kreis



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