Meldungsdatum: 16.05.2022

Entwurf für Nachtragshaushalt 2022 vorgelegt: Geselle wirbt für „Einwohner-Energie-Geld“

Der schreckliche Angriffskrieg Russlands in der Ukraine bewegt die Welt und bleibt auch für die Stadt Kassel nicht ohne Folgen. Um die eingetretenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen bereits im laufenden Haushaltsjahr 2022 finanziell bewältigen zu können, legt Oberbürgermeister Christian Geselle nun einen Entwurf eines Nachtragshaushaltsplans vor.

Gegenüber dem im Dezember 2021 verabschiedeten Haushaltsplan 2022 mussten einige Erträge und Aufwendungen entsprechend angepasst werden.

 

Geselle: „Seit Beginn des Krieges in der Ukraine am 24. Februar ist die Welt eine andere. Wir stehen seitdem als Stadtgesellschaft, aber auch als Verwaltung vor großen Herausforderungen. Dieser Krieg hat gravierende Auswirkungen auf unser aller Leben - auch in Zukunft. Insbesondere im Zusammenhang mit den aus der Ukraine zu uns nach Kassel geflüchteten Menschen haben wir vielschichtige Aufgaben übernommen und sind bereits in finanzielle Vorleistung getreten. Ich rechne fest damit, dass wir diese außergewöhnliche Belastung über Bundes- und Landesmittel erstattet bekommen.“

 

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen ist wieder Überschuss geplant

Insbesondere durch Bereitstellung, Betrieb und Einrichtung von Unterkünften für ukrainische Geflüchtete sowie bei der Sicherung ihres Lebensunterhaltes (u.a. Verpflegung, Ausstattung, Betreuung und Gesundheitsdienste) seien erhebliche Kosten angefallen, erläutert Geselle. „Um den Menschen schnell und unkompliziert Hilfe und Unterstützung zu gewähren, mussten wir auch deutlich Personal aufstocken.“ Zudem müssen für den Bereich Zivilschutz wieder Strukturen etabliert und Kapazitäten geschaffen werden, die seit dem Ende des Kalten Krieges zurückgefahren wurden. So soll unter anderem in neue Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutzes investiert werden.

 

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung weist geplante ordentliche Aufwendungen in Höhe von 920,2 Millionen Euro aus. Da sind etwa 57,1 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Dem gegenüber stehen ordentliche Erträge, die um 55,0 Millionen Euro höher ausfallen als ursprünglich geplant. Diese betragen nunmehr 921,2 Millionen Euro. Damit plant die Stadt trotz schwieriger Rahmenbedingungen mit einem Überschuss in Höhe von rund einer Million Euro.

„Einwohner-Energie-Geld“ für 205.000 Menschen

Der größte Aufwandsposten im Nachtragshaushaltsentwurf ist das von Oberbürgermeister Geselle vorgeschlagene „Einwohner-Energie-Geld“. Dafür würde die Stadt Mittel (inklusive Sachkosten für die Umsetzung) in Höhe von 15,8 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Geselle: „Wir können und sollten uns das in dieser Krisenlage leisten, denn wir haben in den Vorjahren gut gewirtschaftet.“

 

Der kriegerische Angriff Russlands bringe nicht nur menschliches Leid mit sich, so Geselle, sondern habe auch für die heimische Bevölkerung massive Folgen. Die gestiegenen Lebenserhaltungskosten seien für viele Menschen schon jetzt zu einer großen finanziellen Last geworden - und zum kommenden Winter hin sind durch die Lage an den internationalen Energiemärkten weiter steigende Energiepreise für die Menschen zu befürchten, erklärte Geselle.

 

„Um die finanziellen Belastungen für Energie abzufedern, schlage ich einen einmaligen Energiezuschuss in Höhe von 75 Euro pro Einwohnerin und Einwohner mit Hauptwohnsitz Kassel vor“, erläutert der OB. Dieser Betrag würde auch nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und müsste somit auch nicht zurückgezahlt werden.

 

„Nach unserem erfolgreichen Corona-Soforthilfe-Programm ‚Kopf hoch, Kassel!‘, wodurch viele Betriebe, Selbstständige, Institutionen und Vereine ihre zum Teil schweren wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abmildern konnten, wäre dies ein weiteres Unterstützungspaket in einer schwierigen Zeit - und zwar für alle rund 205.000 Einwohner unserer Stadt“, sagte Geselle. Im Unterschied zur Energiepreispauschale des Bundes wäre das Kasseler „Einwohner-Energie-Geld“ zudem eine finanzielle Hilfe für die Rentnerinnen und Rentner in der Stadt.

 

Teil einer Gesamtstrategie zur Energieversorgungssicherheit

Als Teil einer städtischen Gesamtstrategie zur Energieversorgungssicherheit sei das „Einwohner-Energie-Geld“ für die kommenden Wintermonate 2022/2023 eine kurzfristige Unterstützung, erläuterte Geselle: „Mittel- und langfristig werden weitere Projekte zum Umbau der Energieversorgung vorangetrieben.“ So plane die städtische Wohnungsbaugesellschaft GWG die Errichtung von sogenannten Hybridheizungen in insgesamt 145 Wohnobjekten. Die Luft-Wasser-Wärmepumpen werden dann die bestehenden Gas-Kesselanlagen ergänzen. Das System vervollständigt dann zudem eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Der Hybrid funktioniere auch bei 100%igen Erdgasausfall. Nach und nach sollen die erneuerbaren Energien den bestehenden Energieträger Gas dann ersetzen. Geselle betonte, dass daraus für die Mieterinnen und Mieter der GWG keine finanziellen Nachteile entstünden.

 

Geselle kündigte darüber hinaus an, dass auch die Städtische Werke AG ihr Produktportfolio verstärkt in Richtung der „neuen Energiewelten“ wie PV-Anlagen, E-Mobilität und Wärmepumpen entwickeln werden. Weiterhin forciert werde der Ausbau des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet. Bereits heute werde ein Viertel des Wärmebedarfs in Kassel durch die Fernwärme abgedeckt. Geselle: „Die Energieversorgung für die Menschen in Kassel soll sicher und bezahlbar sein.“

 

Höhere Erträge aus Gewerbe- und Einkommenssteuer erwartet

Optimistisch zeigte sich Oberbürgermeister Geselle bei den Steuerprognosen. So rechne man mit höheren Erträgen aus der Gewerbesteuer, die etwa neun Millionen Euro über dem kalkulierten Ergebnis und nun bei rund 165 Millionen Euro liegen. Außerdem erwartet die Stadt Kassel um zehn Millionen Euro höhere Erträge bei der Einkommenssteuer, die nun mit 110 Millionen Euro angesetzt sind.

 

„Die breit aufgestellte wirtschaftliche Struktur unserer Stadt bewirkt dieses außerordentlich gute Ergebnis in der Pandemie“, unterstreicht Geselle die Resilienz des produzierenden Gewerbes gegenüber dem beispielsweise stark durch die Corona-Krise betroffenen Dienstleistungssektor.

 

Termine für Beratung und Beschlussfassung des Nachtragshaushalts 2022:

 

Wissenswertes zum geplanten Einwohner-Energie-Geld

 

- Wie hoch ist das Einwohner-Energie-Geld?

Das Einwohner-Energie-Geld beträgt pro Einwohnerin und Einwohner 75 Euro.

 

- Für welchen Zweck ist das Einwohner-Energie-Geld zu verwenden?

Das Einwohner-Energie-Geld dient der Abmilderung der gestiegenen Energiekosten während den Wintermonaten 2022/2023.

 

- Muss das Einwohner-Energie-Geld auf andere Sozialleistungen angerechnet werden?

Nein.

 

- Welche Voraussetzungen bestehen für die Beantragung?

Antragsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Kassels, die innerhalb der Zeit zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2023 mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in Kassel gemeldet sind.

 

 

- Wann kann ich das Einwohner-Energie-Geld beantragen?

Ab Oktober 2022 erhalten alle antragsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner ein entsprechendes Informationsschreiben mit dem das Einwohner-Energie-Geld beantragt werden kann.

 

- Wie kann ich das Einwohner-Energie-Geld beantragen?

Das Einwohner-Energie-Geld kann auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden. Neben einer digitalen Beantragung wird zudem eine barrierefreie Beantragung z.B. per Post oder im Servicecenter möglich sein.

 

- Wann wird das Einwohner-Energie-Geld ausgezahlt?

Das Einwohner-Energie-Geld wird zeitnah nach Antragstellung auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen.

 

- Wie beantragen minderjährige Kinder oder hilfsbedürftige Personen das Einwohner-Energie-Geld?

Die Antragstellung für minderjährige Kinder oder hilfsbedürftige Personen kann durch die Erziehungsberechtigten bzw. Betreuerinnen und Betreuer erfolgen.

 

- Wird das Einwohner-Energie-Geld auch für Unternehmen ausgezahlt?

Nein, anspruchsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die innerhalb der Zeit zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2023 mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in Kassel gemeldet sind.

 

Pressekontakt: Sascha Stiebing