Meldungsdatum: 19.05.2022

Neue Förderrichtlinie zur Mobilisierung von Wohnraum für Schutzsuchende im Kreis Viersen

Im Kreis Viersen soll ungenutzter Wohnraum so hergerichtet werden und neue Wohnungen entstehen, dass zeitnah aus der Ukraine vertriebene Personen dort unterkommen können. Grundlage hierfür ist eine neue Förderrichtlinie des Landesministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG NRW) zur Mobilisierung von Wohnraum (Neuschaffung und Herrichtung) für aus der Ukraine vertriebene Personen.

20 Millionen Euro werden landesweit als Zuschuss u.a. für die kurzfristige Instandsetzung von Wohnraum und weitere 200 Millionen Euro als Darlehen mit erhöhten Tilgungsnachlässen für die Neuschaffung von Wohnungen zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch im Kreis Viersen.

Bei Fragen zur neuen Förderrichtlinie sowie zu allen anderen Förderprogrammen stehen die Kolleginnen und Kollegen der Bewilligungsbehörde Kreis Viersen gerne telefonisch zur Verfügung (02162/39-1115, -1122, -1125 und -1485). Nähere Informationen sind auf den Internetseiten der NRW Bank (www.nrwbank.de) und des Ministeriums (www.mhkbg.nrw.de) abrufbar.