Meldungsdatum: 25.05.2022

Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete

Für Geflüchtete aus der Ukraine, die bereits vor dem 1. Juni die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erfüllen, findet in einer Übergangszeit vom 1. Juni bis zum 31. August bundesweit ein Rechtkreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins SGB II statt. „Mit diesem Wechsel zum Jobcenter soll den hilfebedürftigen Geflüchteten aus der Ukraine ab dem 1. Juni auch der Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.

Zur Sicherstellung eines möglichst reibungslosen Übergangs sollten die SGB II-Antragsunterlagen möglichst zeitnah beim Jobcenter des Landkreises Peine eingereicht werden.

Unter www.landkreis-peine.de/Soziales-Bildung/Arbeit/Jobcenter/Anträge-und-Vordrucke kann der SGB II-Antrag online ausgefüllt und eingereicht werden. Alternativ stehen dort an gleicher Stelle die Antragsunterlagen zum Ausdrucken zur Verfügung. Außerdem liegen diese auch im Eingangsbereich des Jobcenters zur Selbstabholung aus.

Sollte beim Ausfüllen des Antrags Unterstützung benötigt werden, kann unter der Telefonnummer 05171/401-7780 Kontakt zum Jobcenter aufgenommen werden.

Pressekontakt: Fabian Laaß, Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit; f.laass@landkreis-peine.de; 05171/401-1105