Meldungsdatum: 27.05.2022

Landkreis und Stadt heben Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden auf

Mit Wirkung zum 30. Mai heben der Landkreis Peine und die Stadt Peine die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in ihren Verwaltungsgebäuden auf. „Wir empfehlen allerdings weiterhin, bei Terminen in den Verwaltungsgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen, um die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus zu minimieren“, erklären Kreissprecher Fabian Laaß und Stadtsprecherin Petra Neumann.

Im Gesundheitsamt des Landkreises Peine wird die Maskenpflicht weiterhin aufrechterhalten. Das hat die Kreisverwaltung per Hausrecht verfügt, da insbesondere bei körperlichen Untersuchungen dort keine Abstände eingehalten werden können.

Pressekontakt: Katja Schröder, Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 05171/401-1101, Mail: k.schroeder@landkreis-peine.de