Meldungsdatum: 07.06.2022
Zur Durchführung der Markierungsarbeiten ist es erforderlich, dass Haltverbot in den Parkstreifen vor den Liegenschaften angeordnet wird. Nur so ist gewährleistet, dass die Ausführung der Arbeiten in diesem kurzen Zeitfenstern mit möglichst geringen Auswirkungen für die Anlieger möglich ist.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet die Anwohner um Verständnis.
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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