Meldungsdatum: 16.06.2022

Sportausschuss des Deutschen Städtetages tagte erstmals in Magdeburg

Zweitägige Konferenz in der GETEC-Arena beendet

Die Landeshauptstadt Magdeburg war in dieser Woche erstmals Gastgeber für den Sportausschuss des Deutschen Städtetages. An der zweitägigen Konferenz in der GETEC-Arena haben 39 Vertreter*innen von Städten aus ganz Deutschland teilgenommen. Sitzungsgast war der Vorsitzende des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, Frank Ullrich,

 

Damit konnte der Sportausschuss des Deutschen Städtetages erstmals einen Ausschussvorsitzenden des Bundestages begrüßen. Neben der gemeinsamen Diskussion zu aktuellen Themen wurde mit dem früheren Biathlon-Weltmeister und Olympiasieger Frank Ullrich insbesondere auch über das kürzlich vom Präsidium des Deutschen Städtetages beschlossene Positionspapier „Kommunale Sportpolitik und Sportförderung“ gesprochen. Darin sind die zentralen sportpolitischen Forderungen der Städte an Bund, Länder und den organisierten Sport enthalten.

 

„Wir haben in unseren konstruktiven Gesprächen mit Frank Ullrich die Fülle aktueller Themen darstellen können“, sagte der Vorsitzende des Städtetag-Sportausschusses, Christian Geiger, im Anschluss an die zweitägige Sitzung. „Gleichzeitig wurde vereinbart, dass der Dialog zwischen beiden Ausschüssen fortgesetzt und intensiviert wird.“

 

Weitere Themen der Tagung waren unter anderem der Betrieb kommunaler Bäder in Zeiten der Energiekrise, die Durchführung von Sportgroßveranstaltungen in Städten, Anforderungen an Sportstätten sowie der Rehasport als Chance für Sportvereine.

 

„Magdeburg hat sich als perfekter Gastgeber der Ausschusssitzung präsentiert“, freut sich die Beigeordnete für Kultur, Schule und Sport, Regina-Dolores Stieler-Hinz. „Am Rande der Sitzung konnten wir die Aufmerksamkeit der Mitglieder auch auf die beindruckende Entwicklung unseres Sportkomplexes mit MDCC-Arena und Trainingsplätzen, GETEC-Arena, dem Leichtathletikzentrum sowie dem Sport-Gymnasium und der Sportsekundarschule lenken. Mein Dank gilt allen, die an der Vorbereitung und Umsetzung der Tagung beteiligt waren.“