Meldungsdatum: 21.06.2022
Am Sonntag, 9. Oktober, wird der neue Niedersächsische Landtag gewählt. Für die Feststellung des Briefwahlergebnisses im Wahlkreis 4-Peine sucht der Landkreis noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aus den Gemeinden Edemissen, Hohenhameln, Ilsede und Wendeburg sowie der Stadt Peine. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Wahlberechtigung zur Landtagswahl. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
„Zur Bundestagswahl 2021 wurde die Anzahl der Briefwahlvorstände aufgrund der Corona-Pandemie verdoppelt, da mit einem deutlich höheren Briefwahlaufkommen gerechnet wurde. Dies ist auch eingetreten. Da noch nicht abzusehen ist, wie sich die Corona-Pandemie weiter entwickelt, werden zur Landtagswahl erneut viele Wahlhelfer zur Auszählung der Wahlbriefe benötigt,“ erläutert Landrat und Kreiswahlleiter Henning Heiß.
Für die Feststellung des Wahlergebnisses kommen alle Briefwahlvorstände nachmittags im Ratsgymnasium Peine, Burgstraße 2, 31224 Peine, zu den vorbereitenden Maßnahmen - dem Öffnen der Wahlbriefe - zusammen. Nach dem Schluss der Wahlhandlung um 18 Uhr können dann die Stimmzettel aus dem Umschlag entnommen und die Stimmen ausgezählt werden. Bis auf die Auswertung die Stimmen weicht damit die Tätigkeit in einem Briefwahlvorstand von den Aufgaben im Wahllokal ab.
Die Briefwahlvorstände werden jeweils mit erfahrenen und auch erstmaligen Wahlhelfern besetzt. Alle Helfer erhalten eine Schulung per Videokonferenz und werden so auf ihre Aufgabe am Wahlsonntag vorbereitet. Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Briefwahlvorstand erhalten die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld von 50 Euro.
Interessenten werden gebeten, eine E-Mail mit Name, Geburtsdatum und Anschrift an kreiswahlleitung@landkreis-peine.de zu senden.
Pressekontakt: Fabian Laaß, Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit; f.laass@landkreis-peine.de; 05171/401-1105
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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