Informationen zur Grundsteuerreform

23.06.2022 | Südlohn | Oeding

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Verfahren zur Neubewertung der Grundstücke ausschließlich durch das Finanzamt durchgeführt wird.

Im Laufe des Jahres 2022 müssen für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Das schließt auch den Grundbesitz von Eigentümerinnen und Eigentümern mit ein, die jährlich einen Grundsteuerbescheid der Gemeinde Südlohn erhalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Vielmehr gelten in Nordrhein-Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte. Deshalb werden Eigentümerinnen und Eigentümer im Laufe des Jahres durch das Finanzamt Ahaus aufgefordert, die aktuellen Merkmale ihrer Grundstücke auf den 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) zu erklären. Diese Erklärung muss in der Zeit zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 online abgegeben werden.

Die Gemeinde Südlohn bietet Informationen und FAQs (Häufig gestellte Fragen) zur Grundsteuerreform auf der Internetseite der Gemeinde an: 

https://www.suedlohn.de/wirtschaft-ortsentwicklung/grundstuecke/grundsteuerreform

Die Gemeindeverwaltung weist jedoch darauf hin, dass das Verfahren zur Neubewertung der Grundstücke ausschließlich durch das Finanzamt durchgeführt wird.

Bürgerinnen und Bürger werden daher darum gebeten, Rückfragen ausschließlich an das Finanzamt zu richten.

Weitere Informationen und Fragen zur Grundsteuerreformsind hier zu finden: www.grundsteuer.nrw.de


Herausgeber: Gemeinde Südlohn
Der Bürgermeister
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Winterswyker Str. 1
46354 Südlohn
Telefon: 02862 58211
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