Meldungsdatum: 23.06.2022

Zu wenig Wasser - Verbot der Wasserentnahme aus Kasseler Bächen

Durch die anhaltende Trockenheit liegen die Pegelstände der heimischen Gewässer erneut im Niedrigwasserbereich. Wie schon in den vergangenen Jahren untersagt die Stadt – ebenso wie der Landkreis Kassel – daher die Entnahme von Wasser aus allen Bächen.

Ein gravierender Unterschied zu den Vorjahren ist jedoch der Zeitpunkt: Während das Wasserentnahmeverbot wegen der geringen Wasserstände in den Jahren zuvor stets im Spätsommer ausgesprochen werden musste, befinde man sich nun bereits im Juni aufgrund der anhaltenden Trockenheit in dieser Situation, so die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde. Die Trinkwasserversorgung ist hingegen derzeit nicht gefährdet. „Dies ist wieder ein sehr deutliches Signal, dass der Klimawandel längst Realität ist“, hält Umweltdezernent Christof Nolda fest. „Obwohl wir grundsätzlich eine wasserreiche Region sind, sind solche Entnahme-Untersagungen in den vergangenen Jahren zur Regel geworden. Die Wasserstände in kleineren Bächen und Flüssen sind bereits jetzt im Frühsommer besorgniserregend niedrig.“

Mit der Regelung schütze und schone man die Natur vor einer akuten Gefährdung, so Nolda weiter. „Auf lange Sicht hilft allerdings nur, dass wir auch die Ursachen bekämpfen und die Erderhitzung zu stoppen. Das heißt konkret: Runter mit den Emissionen und die Energie- und Verkehrswende systematisch beschleunigen!“

Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Hessischen Wassergesetzes (HWG) ist ab sofort bis zum 31. Dezember untersagt, aus allen Bächen im Stadtgebiet Kassel Wasser zu entnehmen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet wird.

Wasserentnahmen aus der Fulda sind hingegen bis auf weiteres möglich.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde am Freitag, 25. Juni, im Amtsblatt der Stadt Kassel. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Da eine durchgreifende Änderung der Situation derzeit nicht zu erwarten ist, muss damit gerechnet werden, dass sich die Lage an den Gewässern nicht entspannt. Regionale Schauer und Gewitter verbessern die Lage höchstens kurzfristig. In erster Linie dient ein solches Schöpfverbot dem Naturschutz und dem Erhalt von ganzen Lebensräumen. Extremes Niedrigwasser beeinträchtigt nicht nur den Lebensraum der Pflanzen und Tiere in den Gewässern, sondern auch die Nahrungsgrundlage anderer Tierarten – und den der Menschen.

Insofern gilt der Appell an die Bürgerinnen und Bürger weiterhin, mit den Wasser-Ressourcen aus den Gewässern besonders sorgsam umzugehen.

Pressekontakt: Simone Scharnke