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Unna, den 23. Juni 2022

Frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 und 4 BauGB
Kreisstadt Unna.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität der Kreisstadt Unna hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2021 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan mit der Bezeichnung Unna Nr. 11 "Berliner Allee", 8. Änderung gem. § 30 (1) BauGB, aufzustellen.

Bei dem Grundstück handelt sich um eine ehemalige Baumschulfläche, die nicht mehr bewirtschaftet wird. Das brachgefallene Grundstück soll einer wohnbaulichen Folgenutzung zugeführt werden. Der Vorentwurf sieht eine Bebauung mit dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern, insbesondere im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus vor. Es sollen etwa 60 Wohneinheiten entstehen.

Hiermit möchten wir Sie frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Der Entwurf der Planung sowie die Artenschutzprüfung und das Schallschutzgutachten liegen in der Zeit vom

11. Juli bis einschließlich 19. August 2022

bei dem Bereich 61, Stadtplanung der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1 (Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum 307), während der Dienststunden

montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

und

montags bis donnerstags von 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können unter den o.g. Kontaktdaten abgegeben werden.



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Kreisstadt Unna
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