Kreis Unna. Steuererklärungen werden nicht abgegeben, die Sozialversicherung von Arbeitnehmern nicht gezahlt oder Ordnungswidrigkeiten begangen – das alles kann das eigene Geschäft gefährden. Warum, liegt auf der Hand: Wer keine Steuern oder Sozialabgaben zahlt, schädigt alle und verschafft sich einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern. Das zu verfolgen, ist Aufgabe der Kreisordnungsbehörde.
Sie ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen, außer Lünen und Unna, die eine eigene Behörde haben. In den übrigen acht Städten und Gemeinden wird der Kreis aktiv, wenn es um die sogenannte Gewerbeuntersagung geht.
40 Fälle
In 40 Fällen haben im Jahr 2021 die Mitarbeiter ein solches Verfahren gegen unzuverlässige Gewerbetreibende eingeleitet (2020: 33). 14 Mal lautete die Entscheidung im vergangenen Jahr: „Gewerbeuntersagung“.
Von den Gewerbeuntersagungen entfielen auf die einzelnen Städte und Gemeinden:
• Bergkamen 2
• Bönen 1
• Fröndenberg/Ruhr 2
• Holzwickede 1
• Kamen 3
• Selm 0
• Schwerte 3
• Werne 2
Nicht in die Zuständigkeit des Kreises fallen übrigens die An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerbebetrieben. Richtige Adresse hierfür sind die Stadt- und Gemeindeverwaltungen am jeweiligen Ort des Betriebssitzes (Gewerbemeldestelle). PK | PKU
Hinweis an die Redaktionen:
Der Pressemitteilung beigefügt ist eine Tabelle, die die Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren darstellt.
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Max Rolke | Fon 02303 27-1113 | E-Mail max.rolke@kreis-unna.de