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Unna, den 29. Juni 2022

Offenlegung des Bebauungsplans Unna-Kessebüren Nr. 3 „Südlich der Fröndenberger Straße“
Kreisstadt Unna.

Die Offenlegung des Bebauungsplans Unna-Kessebüren Nr. 3 „Südlich der Fröndenberger Straße“ zur öffentlichen Einsicht erfolgt vom 11. Juli bis einschließlich 19. August 2022 bei dem Bereich 61, Stadtplanung der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1 (Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum 307), während der Dienststunden montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr

Mit dem Bebauungsplan Unna-Kessebüren Nr. 3 „Südlich der Fröndenberger Straße“ soll ein neues Wohngebiet für 4 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage in Unna-Kessebüren geschaffen werden. Es können gemäß der vorliegenden Planung etwa 15 Wohnungen entstehen.

Der Bebauungsplan setzt das Plangebiet als allgemeines Wohngebiet fest. Eine entsprechende Nutzung ist bereits beidseitig der Fröndenberger Straße vorhanden. Insoweit stellt die geplante Nutzung eine konsequente Fortsetzung der vorhandenen Bebauungsstrukturen dar. Darüber hinaus liegt bereits der rechtskräftige Vorhabenbezogene Bebauungsplan Unna-Kessebüren Nr. 1 „Wohnbebauung südlich der Fröndenberger Straße vor. Dieser lässt eine zweigeschossige Bebauung zu. Die bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke ist im Wesentlichen identisch, d.h. der zu erwartende Eingriff wird sich zum heute bestehenden Planungsrecht kaum verändern.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Unna-Kessebüren Nr. 3 „Südlich der Fröndenberger Straße“ liegt im südwestlichen Rand des Ortsteiles Kessebüren in direkter Nachbarschaft zur vorhandenen Wohnbebauung und befindet sich direkt südlich der Fröndenberger Straße am westlichen Ortseingang.

Vor dem Hintergrund einer beständigen Nachfrage von Wohnraum in der Kreisstadt Unna und auch in Kessebüren, ist die bauliche Nutzung der Fläche immer noch städtebaulich sinnvoll. Entsprechend der Aussagen des Handlungskonzeptes Wohnen 2025 der Kreisstadt Unna sind für die Kreisstadt Unna große Anstrengungen im Wohnungsneubau notwendig. Ein hoher Bedarf besteht insbesondere an kleineren Wohnungen (Ein- und Zwei-Raum-Wohnungen), möglichst seniorengerecht und barrierefrei. In Kessebüren ist laut Handlungskonzept Wohnen 2025 (S. 65 ff) das Angebot an Mietwohnungen unterdurchschnittlich.

Das neue Wohngebiet ist, wie im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1, in offener Bauweise mit nach Süden orientierten Gärten geplant. Am südöstlichen Rand soll der vorhandene Grünbestand erhalten bleiben.

Die Ergebnisse der im letzten Jahr durchgeführten frühzeitigen Bürgerbeteiligung  haben zu einigen Änderungen an der Planung geführt, insbesondere hinsichtlich der Kubatur der Gebäude, der Dachform, der geplanten Erschließung der Tiefgarage bzw. deren Zufahrten und der geänderten Entwässerung über ein Regenrückhaltebecken. Der vor diesem Hintergrund überarbeitete Entwurf, welcher jetzt öffentlich ausgelegt wird, nimmt zahlreiche Anregungen der Bürgerinitiative und des Heimatvereins auf. Die dicht bewachsene Böschung an der Fröndenberger Straße wird nicht mehr angetastet. Der Hohlwegcharakter bleibt somit erhalten. Die Dachform Satteldach wird für die Hauptbaukörper festgeschrieben, was der typischen Dachform in Kessebüren entspricht. Ein Bodengutachten weist die Standsicherheit des Geländes nach. Durch Aufnahme der bisherigen Zufahrt zum Grundstück liegt diese nun wie bereits ursprünglich geplant in der Innenkurve der Fröndenberger Straße, was gute Sichtverhältnisse insbesondere auch auf den Fuß- und Radweg gewährleistet.

Anregungen zu diesem Verfahren senden Sie bitte an: bauleitplanung@stadt-unna.de



Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten
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