Meldungsdatum: 30.06.2022

Registrierungsstelle für ukrainische Flüchtlinge zieht um

Die Registrierungsstelle für Flüchtlinge aus der Ukraine zieht um. Während des Umzugs sind von Freitag, 1. Juli bis Montag 4. Juli keine Registrierungen möglich. Am Dienstag, 5. Juli, ist die Registrierungsstelle der Ausländerbehörde des Märkischen Kreises in den neuen Büroräumen in der Frankenstraße 1 (58509 Lüdenscheid) wieder einsatzbereit. Bisher wurde für die Registrierung der ukrainischen Flüchtlinge in einem umgebauten Besprechungsraum im Lüdenscheider Kreishaus durchgeführt. Als Warteraum diente das Foyer des Kreishauses. Um den Kunden, aber auch den Mitarbeitern eine bessere Umgebung zu bieten, wurden seitens des Märkischen Kreises Räume in der Frankenstraße 1 angemietet. Die Räumlichkeiten sind nur rund 400 Meter vom Kreishaus entfernt, so dass die Kunden die Kreishausparkplätze nutzen können. Direkt vor dem Gebäude der Frankenstraße, hält auch ein Bus. Von dem Umzug nicht betroffen ist die Registrierungsstelle im Hönne-Berufskolleg in Menden. Dort läuft der Betrieb normal weiter. Stand 29. Juli hat die Ausländerbehörde des Kreises seit Kriegsbeginn in der Ukraine 3.126 ukrainische Flüchtlinge registriert. Ihnen wurde auch direkt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Zum Hintergrund:
Flüchtende Menschen aus der Ukraine müssen bei der Ausländerbehörde des Märkischen Kreises registriert werden. Das bedeutet, dass die Menschen Fingerabdrücke abgeben für eine sogenannte „Fast-ID“. Hier wird ein Abgleich mit den deutschen und europäischen Sicherheitssystemen durchgeführt. Sofern die Person innerhalb des Schengen-Raumes noch nicht registriert wurde, erfolgt das Anfertigen eines Passfotos sowie die eigentliche Registrierung. Hier werden neben persönlichen Daten auch Angaben zu der Einreise im System erfasst. Anschließend wird jeder Finger einzeln „gerollt“.
Im Ausländerzentralregister erfasst
Nach der erfolgten Registrierung sind die Personen systemseitig im Ausländerzentralregister erfasst. Anschließend werden sofort die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt. Hierzu werden die elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt. Die Kunden erhalten für die Übergangszeit eine Bescheinigung, die zur Arbeitsaufnahme berechtigt.
Wichtig:Die Meldebehörden im Märkischen Kreis nehmen bereits bei der Anmeldung telefonischen Kontakt mit der Ausländerbehörde auf und vereinbaren einen sehr kurzfristigen Termin zur Registrierung.

 

Pressekontakt: Ursula Erkens 02351 9666149