Das Amtsblatt des Landkreises Leer erscheint von diesem Juli an nur noch digital und nicht mehr gedruckt als Papierausgabe. Auch öffentliche Bekanntmachungen wie etwa die Sitzungstermine der politischen Gremien werden jetzt elektronisch auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht. Amtliche Allgemeinverfügungen dagegen werden weiterhin in der Tageszeitung bekannt gemacht.
Für die Öffentlichkeit hat der Landkreis auf seiner Internetseite zwei Adressen angelegt, unter denen das Amtsblatt und die Bekanntmachungen direkt zu finden sind:
https://www.landkreis-leer.de/amtsblatt
https://www.landkreis-leer.de/bekanntmachung
Der Landtag hat das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz geändert, so dass nun auch eine rein elektronische Veröffentlichung des Amtsblattes und der ortsüblichen Bekanntmachungen möglich ist. Die Hauptsatzung des Landkreises Leer ist durch einen Beschluss des Kreistages entsprechend angepasst worden; die geänderte Satzung ist seit dem 1. Juli 2022 in Kraft.
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