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Presseinformation

08. Juli 2022
Erklärung der Grundsteuer: Fragen gehen fälschlicherweise beim Kreis Steinfurt ein
Zuständige Finanzverwaltungen geben Auskunft

Kreis Steinfurt. „Acht von zehn Anrufen, die uns in diesen Tagen erreichen, sind Nachfragen bezüglich der Feststellungserklärung zur Grundsteuer“, sagt Henning Meyer, Leiter des Vermessungs- und Katasteramtes. Dabei ist nicht der Kreis Steinfurt zuständig, sondern die Finanzämter sind in dieser Angelegenheit zu kontaktieren. Diese hatten die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz kürzlich aufgefordert, die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bis zum 31. Oktober 2022 einzureichen.

 

Einen Tipp hat das Vermessungs- und Katasteramt allerdings zum Ausfüllen der Erklärung: „Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft haben von den Finanzämtern Steinfurt und Ibbenbüren ein individuelles Schreiben erhalten mit Informationen und Daten, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Zusätzlich können die Katasterdaten und die Daten zu Bodenrichtwertzonen im digitalen Grundsteuerprotal unter www.grundsteuer.nrw.de kostenlos abgerufen werden“, erklärt Meyer. „Die mitgeteilten Daten beziehen sich auf den Stichtag 1. Januar 2022 und können vom Vermessungs- und Katasteramt oder dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte nicht angepasst werden, sie sind quasi eingefroren.“

 

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen stellt unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/einfach-erklaert-abgabe-der-feststellungserklaerung-mit-elster eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken zur Verfügung. Außerdem sind Hotlines zum Thema geschaltet. Das Finanzamt Ibbenbüren gibt unter 05451 920-1959 Auskunft, das Finanzamt Steinfurt ist unter 02551 17-1959 zu erreichen (jeweils montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr).




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Kreis Steinfurt | Der Landrat

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