Meldungsdatum: 08.07.2022
Münster (SMS) Alle Bienenstände im Gebiet der Stadt Münster müssen gegen Varroamilben behandelt werden. Das gibt eine Verfügung des Gesundheits- und Veterinäramtes vor. Die flächendeckend in ganz Deutschland verbreitete Milbe gilt als der weltweit bedeutendste Schädling der Honigbiene. Zwei Behandlungen sind vorgeschrieben: im Sommer zwischen dem 18. Juli und 19. August, im Herbst zwischen dem 19. September und 7. Oktober.
Bienenvölker, die von dem Parasiten befallen sind, werden geschwächt. Ohne Bekämpfung kann die Varrose nach wenigen Jahren zum Zusammenbruch des gesamten Bienenvolks führen. Verbreitet sich die Milbe unter den Bienenvölkern weiter, könnte ohne eine Behandlung der gesamte Bienenbestand gefährdet werden.
Weitere Informationen und die Liste der für die Varroabehandlung zugelassenen Arzneimittel gibt es im Stadtportal unter der Adresse www.stadt-muenster.de/verbraucherschutz/startseite.
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