Meldungsdatum: 21.07.2022

Grundsteuerreform: Tipps und Hilfen zum Ausfüllen

Durch die Grundsteuerreform des Landes Niedersachsen sind Eigentümer eines Grundstücks (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) verpflichtet, für die Hauptfeststellung eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen - egal ob das Grundstück selbstgenutzt oder vermietet ist. „Wir haben in den vergangenen Wochen festgestellt, dass viele Menschen Hilfe bei der Berechnung der Wohnfläche benötigen und daher Akteneinsicht beantragen. Die Bauordnung des Landkreises Peine kann aufgrund des großen Andrangs leider keine kurzfristigen Termine dazu mehr vergeben“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. Die Wartezeit würde derzeit mindestens acht Wochen betragen.

Ein Großteil der benötigten Informationen ist jedoch auch frei zugänglich im Internet zu finden. Die Internetseite des Landesamtes für Steuern in Niedersachen bietet Informationen und Ausfüllhilfen zur Grundsteuerreform. Hier sind Videos und Klickanleitungen hinterlegt, die beim Ausfüllen helfen und auch erklären, wie die Wohnfläche berechnet wird.

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/informationen-zur-vorbereitung-auf-die-erklarungsabgabe-ab-1-juli-2022-209745.html 

Über den Grundsteuer-Viewer sind Informationen zur Gemarkung, Flur und Flurstück sowie über Bodenrichtwerte und Lagefaktoren erhältlich. Hierzu muss lediglich die Adresse eingegeben werden.

https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/b?center=52.29272562590313%2C10.267310964999979&zoom=19.22&marker=52.29285843095542%2C10.267546157434644&stichtag=2022-01-01&flurstuecke=5245004000590004%2C5245004000590005 

Pressekontakt: Fabian Laaß, Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit; f.laass@landkreis-peine.de; 05171/401-1105