Meldungsdatum: 21.07.2022
Durch die Grundsteuerreform des Landes Niedersachsen sind Eigentümer eines Grundstücks (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) verpflichtet, für die Hauptfeststellung eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen - egal ob das Grundstück selbstgenutzt oder vermietet ist. „Wir haben in den vergangenen Wochen festgestellt, dass viele Menschen Hilfe bei der Berechnung der Wohnfläche benötigen und daher Akteneinsicht beantragen. Die Bauordnung des Landkreises Peine kann aufgrund des großen Andrangs leider keine kurzfristigen Termine dazu mehr vergeben“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. Die Wartezeit würde derzeit mindestens acht Wochen betragen.
Ein Großteil der benötigten Informationen ist jedoch auch frei zugänglich im Internet zu finden. Die Internetseite des Landesamtes für Steuern in Niedersachen bietet Informationen und Ausfüllhilfen zur Grundsteuerreform. Hier sind Videos und Klickanleitungen hinterlegt, die beim Ausfüllen helfen und auch erklären, wie die Wohnfläche berechnet wird.
Über den Grundsteuer-Viewer sind Informationen zur Gemarkung, Flur und Flurstück sowie über Bodenrichtwerte und Lagefaktoren erhältlich. Hierzu muss lediglich die Adresse eingegeben werden.
Pressekontakt: Fabian Laaß, Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit; f.laass@landkreis-peine.de; 05171/401-1105
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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