Meldungsdatum: 22.07.2022
Einzelhändler und Gastronomen zum Beispiel können nun ihre Anträge auf Sondernutzung von Verkehrsflächen online stellen. Für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes – dazu gehören z. B. Straßen, Wege und Plätze – ist eine Erlaubnis der Stadt Ahaus notwendig. Sie kann beispielsweise für die Nutzung eines Platzes für eine Außengastronomie oder die Platzierung von Warenauslagen und Werbeständer auf einem Fußweg erforderlich sein.
Der Antrag kann ab sofort online gestellt werden: bit.ly/SondernutzungAhaus
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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