Seit dem 1. Juli können ausgediente kleine Elektrogeräte in vielen Supermärkten abgegeben werden, auch wenn kein neues Gerät gekauft wird. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer hin. Eine Regelung der Bundesregierung verpflichtet Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr 800 Quadratmetern, die auch Elektroartikel verkaufen, nun zu der Rücknahme von Kleingeräten, die eine Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern haben. Das sind zum Beispiel Handys, Rasierer oder ein Föhn.
Anders sieht es dagegen bei den größeren Geräten aus. Wird eine Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern überschritten, wie zum Beispiel bei Waschmaschine oder Trockner, gilt die Rücknahmeverpflichtung nur beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes.
Weiterhin können alle Elektrogeräte auf den Wertstoffhöfen und auf der Abfallumschlaganlage Borkum des Landkreises Leer kostenlos abgegeben werden. Für weitere Fragen steht die Abfallberatung telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 – 925 2423 gerne zur Verfügung.
Annahme von Elektrogeräten auf Wertstoffhöfen
Weiterhin können alle Elektrogeräte auf den Wertstoffhöfen und auf der Abfallumschlaganlage Borkum des Landkreises Leer kostenlos abgegeben werden.
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