Meldungsdatum: 22.07.2022
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 25. August 2022 verlängert. Diese gelten auch im Kreis Viersen. Hintergrund sind die nach wie vor hohen Infektionszahlen in allen Altersklassen sowie die weiterhin hohe Zahl von Patientinnen und Patienten mit einer Coronainfektion in den Krankenhäusern.
Nach der Corona-Schutzverordnung gilt in Nordrhein-Westfalen weiterhin:
Test- und Quarantäneverordnung
Die Test-und-Quarantäneverordnung wurde ebenfalls verlängert. Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit der Freitestung.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.
Die Änderungsverordnung mit den Verlängerungen tritt formal am 28. Juli 2022 in Kraft, so dass die Verordnungen jeweils ohne Unterbrechung fortgelten.
Mehr Informationen unter: www.kreis-viersen.de/corona
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