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27. Juli 2022

Pflege- und Wohnberatung informiert

Rentenleistungen für Pflegepersonen

Kreis Unna. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Viele der pflegenden Angehörigen geben dafür ihren Job teilweise oder ganz auf. Damit die Pflege nicht zu Lasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflegeperson Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Andrea Schulte, Beraterin der Pflege-und Wohnberatung Kreis Unna informiert darüber, was gilt: „Private Pflegepersonen werden in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn sie eine oder mehrere Personen mit mindestens Pflegegrad 2 in der häuslichen Umgebung pflegen“, so Schulte.

 

„Die Tätigkeit muss wenigstens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche, umfassen. Wenn mehrere Personen gepflegt werden, z.B. beide Elternteile, kann die Mindeststundenzahl von 10 Stunden wöchentlich auch durch Addition der Zeitaufwände erreicht werden. Die Pflegeperson selbst darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein“, weiß die Expertin. Die Höhe der späteren Rentenzahlung hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen und von der Art der Pflegeleistung ab.

 

Informationen von Experten

Weitere Fragen beantwortet die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna. Eine Kontaktaufnahme ist unter der Servicenummer 0800 / 27 200 200 oder unter Tel. 0 23 07 / 28 99 06 0 sowie per E-Mail an pwb@kreis-unna.de möglich.

 

Alle Informationen zu den kostenfreien und anbieterunabhängigen Beratungsangeboten der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna finden Sie im Internet unter www.kreis-unna.de/pflegeundwohnberatung. PK | PKU




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Max Rolke | Fon 02303 27-1113 | E-Mail max.rolke@kreis-unna.de


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