Meldungsdatum: 27.07.2022
Nach einem Ausbruch des Geflügelpestvirus HPAIV H5N1 in einer Gänsehaltung mit rund 15.000 Tieren im Landkreis Cuxhaven erinnert der Landkreis Peine alle Geflügelhalter erneut daran, Biosicherheitsmaßnahmen und Kontaktbeschränkung strikt einzuhalten. Nach dem EU-Tiergesundheitsrecht sind Tierhalter dazu verpflichtet, ihre Tiere in eigener Verantwortung unter anderem vor der Einschleppung von Tierseuchen zu schützen und hierfür geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
„Daher sind alle Geflügelhalter dazu aufgerufen, den direkten und indirekten Kontakt ihres Geflügelbestandes zu Wildvögeln mit geeigneten Maßnahmen zu vermeiden und Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.
Geeignete Maßnahmen für kleinere Geflügelhaltungen finden sich beispielsweise in dem Infoblatt des LAVES:
Weitere Informationen zur Geflügelpest sind unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de zu finden.
Pressekontakt: Fabian Laaß, Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit; f.laass@landkreis-peine.de; 05171/401-1105
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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