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Meldung vom 02.08.2022
Stadt Arnsberg ordnet einseitiges Halteverbot an der Jahnallee aus Sicherheitsgründen an

Arnsberg. Das heiße Wetter im Juli hat zu verstärkten Besuchen am Freibad Neheim geführt. Zahlreiche Bad-Besucher*innen sind mit dem Auto angereist und haben dabei die als Fahrradstraße ausgewiesene Zufahrt „Jahnallee“ beidseitig zugeparkt. Wegen der vor allem im hinteren Teil der Jahnallee stark eingeschränkten Fahrbahnbreite und der damit verbundenen Blockierung wichtiger Rettungswege muss das Ordnungsamt der Stadt Arnsberg jetzt ein einseitiges, absolutes Halteverbot auf dem hinteren Teil der Jahnallee aussprechen, das bis zum Freibad führt.

An der Jahnallee darf deshalb künftig zwischen der „Waldsauna“ und dem Freibad Neheim nur noch an der rechten Fahrbahnseite (Richtung Freibad) geparkt werden. An der anderen Straßenseite (neben der Eisenbahnlinie) gilt ab sofort das absolute Halteverbot. Wegen des hohen Aufkommens an der Straße abgestellter Pkw war dort zuletzt der sichere vorberechtigte Radverkehr und ein Begegnungsverkehr nicht mehr möglich. Auch der Einsatz von Rettungsfahrzeugen wurde stark behindert. Die Jahnallee muss für Fahrzeuge des Rettungsdienstes auf ihrem Weg zum Freibad sowie für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr – gerade mit Blick auf eine Waldbrandgefahrenlage – dringend freigehalten werden.

Um Besucher*innen des Neheimer Freibades auch weiterhin eine Anreise mit dem Kraftfahrzeug zum Freibad Neheim zu ermöglichen, ist nur auf einem Teil das Halteverbot ausgesprochen worden. So haben Pkw-Nutzer auch weiterhin die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge im oberen Bereich der Jahnallee (vom Bahnübergang bis zur Waldsauna) auf beiden Straßenseiten abzustellen. Hier ist die Straße breit genug, um einen gefahrlosen Begegnungsverkehr und somit die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

Das Ordnungsamt der Stadt Arnsberg plant, das absolute Haltevorbot auf einer Straßenseite im beschriebenen Streckenverlauf dauerhaft auszusprechen und wird die Einhaltung des Parkverbotes intensiv kontrollieren. Wird dabei eine tatsächliche oder mögliche Behinderung von Rettungsfahrzeugen festgestellt, muss mit dem unverzüglichen Abschleppen des Fahrzeuges zu finanziellen Lasten des Fahrzeughalters gerechnet werden.

Die Stadt Arnsberg bitte um Verständnis für diese Maßnahme. Sie dient auch der Sicherheit der Besucher*innen im Neheimer Freibad.



Pressekontakt: Ramona Eifert, Pressestelle Stadt Arnsberg, r.eifert@arnsberg.de, Tel. 02932 / 201 1316
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