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Meldungsdatum: 19.08.2022

Das neue Gutachten zur Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für den Kreis Borken liegt jetzt vor

Ergebnisse werden nun beraten – außerdem ist Abstimmung mit den Krankenkassen erforderlich

Im Juni des vergangenen Jahres hatte die Kreisverwaltung auf Beschluss des Kreistages ein Gutachten zur Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für den Kreis Borken in Auftrag gegeben. Ziele dabei waren es, die aktuelle Situation des Rettungsdienstes zu überprüfen und mögliche Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren. Das beauftragte Gutachterbüro ORGAKOM hat nun das Ergebnis seiner Untersuchung vorgelegt. Danach ist die flächendeckende planerische Erreichbarkeit im Kreisgebiet weitgehend sichergestellt. Laut Büro könnte allerdings im Bereich von Schöppingen, insbesondere für den Ortsteil Eggerode, die Einhaltung der Hilfsfrist von 12 Minuten (Zeitraum bis zum Eintreffen des ersten Hilfsmittels) deutlich verbessert werden, in dem die Vechtegemeinde eine Rettungswache mit einem dort rund um die Uhr besetzten Rettungstransportwagen (RTW) erhält.

Das Gutachten empfiehlt zudem weitere Maßnahmen, so die Verlagerung des Standortes der Rettungswache Gescher aus der Innenstadt in Richtung B 525 zur Mitversorgung von Velen. Dazu sollte an dieser Wache ein zweiter, dann 12 Stunden am Tag besetzter RTW stationiert werden.

ORGAKOM schlägt im Weiteren vor, die Kapazitäten für die Notfallrettung im Kreisgebiet an den Standorten Ahaus, Bocholt, Borken, Gronau und Südlohn auszubauen. Der RTW Südlohn soll an 365 Tagen rund um die Uhr besetzt werden. Gleiches gilt für die jeweils zweiten RTW an den Standorten Ahaus, Borken und Gronau. Am Standort Bocholt soll ein vierter RTW stationiert werden, der primär für Verlege-Einsätze eingesetzt werden soll.

Für den Bereich des qualifizierten Krankentransportes empfiehlt das Gutachterbüro die Fahrzeugvorhaltung um drei Krankentransportwagen (KTW) aufzustocken, ohne jedoch die Stunden für die Vorhaltung der Fahrzeuge auszuweiten. Auch gilt es die Zahl der Reservefahrzeuge zu erhöhen.

Die Ergebnisse des Gutachtens werden nun in den zuständigen Gremien des Kreistages beraten und dann mit den Krankenkassen, die den Rettungsdienst finanzieren, den Kommunen und den Betreibern der Rettungswachen abgestimmt. Auf Grundlage dieser Abstimmungsergebnisse wird die Verwaltung dann einen Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Borken entwerfen. Nach derzeitigen Planungen soll dieser Entwurf dem Kreistag in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Zum Hintergrund:
Die Kreisverwaltung Borken ist zuständig für die Organisation des Rettungsdienstes im Kreisgebiet. Dazu hat sie einen sogenannten Rettungsdienstbedarfsplan aufzustellen, mit den Krankenkassen abzustimmen und dann auch fortzuschreiben. Darin sind u. a. die Zahl und Standorte der Rettungswachen, die Zahl der KTW und der Notarztfahrzeuge sowie Maßnahmen und Planungen für Vorkehrungen bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festzulegen.

Den Auftrag zur Erstellung des Gutachtens erhielt das renommierte Beratungsunternehmen ORGAKOM, das auch in der Vergangenheit schon für den Kreis tätig war. Dessen Fachleute nahmen zunächst eine Bestandsaufnahme vor und bewerteten anschließend die Standortstruktur, Rettungsmittel und Fahrzeughaltung. Dabei war Ziel, die Einhaltung der Hilfsfrist von 12 Minuten in mindestens 90 Prozent der hilfsrelevanten Fälle einzuhalten. Angestrebt wird sogar der Wert von 95 Prozent.

Pressekontakt: Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 681-2424


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Der Kreis Borken ist Träger des Rettungsdienstes im Kreisgebiet

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Der Kreis Borken ist Träger des Rettungsdienstes im Kreisgebiet


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