Meldungsdatum: 11.08.2022

Umweltrechtliche Vorschriften trotz Verknappung von Brennstoffen beachten

Aufgrund des militärischen Konfliktes in der Ukraine ist es zu einer Verknappung von Erdgas beziehungsweise erheblichen Kostensteigerung von anderen Brenn- und Kraftstoffen gekommen. Das Amt für Technischen Umweltschutz des Kreises Viersen hat bereits mehrfach wiederholt unerlaubte und zum Teil auch unsachgemäße Lagerhaltung von flüssigen Brenn- und Kraftstoffen festgestellt. Eine falsche Vorratslagerung dieser Stoffe stellen aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr für die Umwelt dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die geltenden umweltrechtlichen Vorschriften zu beachten sind.

Die Lagerung von Kraft- und Brennstoffen muss in zugelassenen Behältern erfolgen. Die Positionierung von einwandigen Lagergefäße ist auf einer zusätzlichen Auffangwanne unverzichtbar. Die Befüllung der Behältnisse beziehungsweise Betankung von Fahrzeugen, Geräten und Maschinen ist auf nachweislich dichten Flächen notwendig. Auf die bestehenden Anzeige- und Genehmigungspflichten wird hingewiesen.

Nähere Informationen erhalten Interessierte beim Amt für Technischen Umweltschutz des Kreises Viersen.