Meldungsdatum: 18.08.2022
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 23. September 2022 verlängert. Diese gelten auch im Kreis Viersen.
Nach der Corona-Schutzverordnung gilt im Kreis Viersen demnach weiterhin:
Test-und Quarantäneverordnung
Die Test- und Quarantäneverordnung wurde ebenfalls verlängert. Somit gilt weiterhin: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit der Freitestung. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.
Die Änderungsverordnung mit den Verlängerungen tritt formal am 25. August 2022 in Kraft, so dass die Verordnungen jeweils ohne Unterbrechung fortgelten.
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