Meldungsdatum: 23.08.2022
Kinder, die im kommenden Schuljahr 2023/24 eingeschult werden, müssen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung vorab von Schulärztinnen und Schulärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Gesundheitsamt untersucht werden.
Ziel ist es, gesundheitliche, körperliche und entwicklungsbezogene Einschränkungen für den Schulalltag rechtzeitig zu erkennen. Die Schuleingangsuntersuchung ist in NRW gesetzlich vorgeschrieben.
Der Kreis Viersen bittet die sorgeberechtigten Personen dieser Kinder, sich auf der Internetseite des Kreises über die Schuleingangsuntersuchung zu informieren: https://www.kreis-viersen.de/service/dienstleistungen/schuleingangsuntersuchung-foerderbedarf
Insbesondere bei Kindern, die bereits inklusiv in der KiTa gefördert werden, werden die Sorgeberechtigten gebeten, sich vorab bei den Kolleginnen und Kollegen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes zu melden. Diesen wird eine zeitintensivere Einschulungsuntersuchung angeboten, die jedoch auch eine entsprechende Terminierung erfordert.
Kontaktmöglichkeiten des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sowie weitere Informationen finden Interessierte hier:
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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