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„Durchstarten nach Corona“ läuft weiter


Landkreis Leer fördert erneut Projekte für Kinder und Jugendliche / Antragsfrist bis Ende September
26. August 2022

Mit dem Förderprogramm „Durchstarten nach Corona“ will der Landkreis Leer Maßnahmen und Projekte für Kinder und Jugendliche unterstützen. Das Sofortprogramm haben der Jugendhilfeausschuss, der Kreisausschuss und der Kreistag auf den Weg gebracht. Nun beginnt die zweite Förderperiode, noch bis zum 30. September können dafür Anträge gestellt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Über die Anträge wird der Jugendhilfeausschuss in diesem Herbst entscheiden.

Der Landkreis Leer bietet eine Förderung von Maßnahmen und Projekten an, die darauf ausgerichtet sind, den unmittelbaren Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche im Landkreis Leer entgegenzuwirken. Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe verfolgt der Landkreis Leer auch das Ziel, das Recht von Kindern und Jugendlichen auf bestmögliche Entwicklung nach Kräften zu fördern, insbesondere von jungen Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind.

Antragsberechtigt sind die Städte und Gemeinden des Landkreises Leer sowie Träger der freien Jugendhilfe, Vereine, Verbände und Sportvereine, die im Kreisgebiet tätig sind.

Die Richtlinie des Landkreises Leer zur Förderung nach dem Sofortprogramm „Durchstarten nach Corona!“, ein interaktives Antragsformular sowie weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage des Landkreises unter: https://www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Kinder-Jugend-Familie/

Für Rückfragen zum Antragsverfahren steht die Kreisjugendpflegerin des Landkreises Leer Pia Fischer unter Tel. 0491 926-1369 oder via E-Mail pia.fischer@lkleer.de zur Verfügung.

 

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