Meldungsdatum: 26.08.2022

STIKO empfiehlt Corona-Auffrischungsimpfungen für Personen ab 60 Jahren

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen setzt die jüngste Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) um. Laut aktuellem Erlass der STIKO wird ab sofort für alle Personen ab 60 Jahren sowie für Kinder im Alter ab fünf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen, wie Asthma oder einer Erkrankung des Immunsystems, eine zweite Auffrischungsimpfung empfohlen. Ab sofort haben diese Personengruppen im Impfzentrum des Kreises Viersen Anspruch auf eine zweite Auffrischungsimpfung.

 

Bedingung für eine zweite Auffrischungsimpfung ist, dass die erste Auffrischungsimpfung oder die letzte Coronainfektion mindestens sechs Monate zurückliegen. Die zweite Auffrischungsimpfung soll mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.