Meldungsdatum: 31.08.2022
Zum Alstätter Brunnenfest wird es dort am 25. September einen verkaufsoffenen Sonntag geben. Das hat der Rat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen bleibe gewahrt.
Das Ladenöffnungsgesetz NRW ermöglicht die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen im Zusammenhang von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen. An die Begründung für die anlassbezogene Öffnung werden nach der aktuellen Rechtsprechung hohe Anforderungen gestellt. Die Ladenöffnung darf insofern nur Ergänzung zur anlassbezogenen Veranstaltung sein.
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