Meldungsdatum: 31.08.2022

Kulturelle Projektförderung: Zuschüsse für Vorhaben in 2023

Projektanträge für Vorhaben im kommenden Jahr noch bis zum 15. September einreichen

Nach der erfolgreichen Durchführung mehrerer Sonder-Förderrunden zur Unterstützung der Osnabrücker Kulturlandschaft während der Corona Pandemie, kehrt die Friedensstadt mit der nächsten Runde der kulturellen Projektförderung 2023 zu den gewohnten Bedingungen zurück.

Kulturakteure und -akteurinnen, Künstler und Künstlerinnen, Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen können noch bis zum 15. September Anträge für die Umsetzung kultureller Vorhaben in 2023 stellen. Im kommenden Jahr wird es darüber hinaus eine weitere Antragsrunde mit Frist zum 1. März 2023 geben, in der ebenfalls Zuschüsse für Projekte in 2023 vergeben werden. Über die Anträge wird jeweils nach Fristende von einer unabhängigen Jury, bestehend aus städtischen und nicht-städtischen Experten und Expertinnen, beraten.

Gefördert werden können Kulturprojekte wie Ausstellungen und andere Veranstaltungen mit künstlerischem Schwerpunkt, Konzerte und andere Musikveranstaltungen sowie Veranstaltungen im Bereich Literatur, Tanz und Theater. Auch für innovative Formate aller künstlerischen Sparten ist eine Förderung möglich.

Die beantragten Vorhaben sollten im Osnabrücker Stadtgebiet durchgeführt werden. Abweichend hiervon ist die Förderung von Veranstaltungen denkbar, die außerhalb Osnabrücks stattfinden, sofern eine positive Wirkung für die Stadt Osnabrück erzielt wird. 

Weitere Informationen sowie das Formular zur Antragstellung und die Richtlinien zur kulturellen Projektförderung sind unter www.osnabrueck.de/projektfoerderung-kultur zu finden.

Was ändert sich im Gegensatz zu vergangenen Sonder-Förderrunden? 

Während der Corona Pandemie hatten Kulturakteure und -akteurinnen kaum Verdienstmöglichkeiten in Verbindung mit der Durchführung von Veranstaltungen. Aus diesem Grund konnten im Rahmen der kulturellen Projektförderung auch Produktionsprojekte wie z.B. die Erstellung von Tonträgern oder Kunstkatalogen bezuschusst werden. Dies ist 2023 nicht mehr möglich.

Die Zuschussanträge können bis zum 15. September 2022 (danach 1. März 2023) postalisch oder per E-Mail an Marius Kolkmeyer gestellt werden.

Antrag per Post: Fachbereich Kultur der Stadt Osnabrück, Marienstraße 5/6 49074 Osnabrück

Antrag per E-Mail: kolkmeyer@osnabrueck.de

Bei Fragen zum Antragsformular können Antragstellende sich an Marius Kolkmeyer unter der angegebenen E-Mail-Adresse oder telefonisch unter 0541/323-2228 melden

Pressekontakt: Heiko Mitlewski | Fachbereich Kultur | Tel. 0541 323-3217 | E-Mail: mitlewski@osnabrueck.de