Meldungsdatum: 07.09.2022
Für alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem 2. Oktober 2016 und dem 1. Oktober 2017 geboren wurden, beginnt nach den Sommerferien 2023 die Schulpflicht. Die Eltern der künftigen Grundschulkinder müssen die Schulneulinge in diesem Jahr für den Schulbesuch anmelden. Die wegen der Corona-Pandemie verschobenen Anmeldetermine finden vom 4. bis 14. Oktober nach vorheriger Terminabsprache mit den Schulen statt.
Weitere Informationen zur Schulanmeldung können Eltern den Anschreiben der Schulen entnehmen, die diese in diesen Tagen versenden. Die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch müssen bei der Anmeldung vorgelegt werden. Auch das Kind sollte dabei persönlich anwesend sein.
Für Kinder die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Die im vergangenen Jahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder müssen erneut bei der zuständigen Schule angemeldet werden.
Bei den Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung keinen Kindergarten besuchen, führen die Schulen im Rahmen der Schulanmeldung ein Sprachstandsfeststellungsverfahren durch. Weitere Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung.
Informationen zu den Schuleinzugsgebieten sowie nützliche Hinweise für den Schulweg, wie Verkehrsbelastung und Zebrastreifen sind unter http://geo.osnabrueck.de/schuleinzug zu finden.
Die genannten Informationen gelten auch für die Anmeldung zu der in Trägerschaft der Schulstiftung des Bistums Osnabrück stehenden „Drei-Religionen-Schule, Johannisgrundschule“ und der „Freien Montessori-Grundschule“.
Pressekontakt: Simon Vonstein | Telefon: 0541/323-4557 | E-Mail: vonstein@osnabrueck.de
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