Meldungsdatum: 07.09.2022
Münster (SMS) Der Rat der Stadt Münster hat am heutigen Mittwoch (7. September) die Wohnraumschutzsatzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Stadtgebiet fortgeschrieben und an die aktuelle Rechtsgrundlage angepasst. Eine solche Satzung wurde in Münster erstmals 2015 erlassen und 2020 für fünf weitere Jahre beschlossen. Seither darf schützenswerter, frei finanzierter Wohnraum nicht ohne gesonderte wohnungsrechtliche Genehmigung für andere Zwecke genutzt werden. Ebenso ist der vermeidbare Leerstand von Wohnungen untersagt. Eine Zweckentfremdung liegt unter anderem in aller Regel dann vor, wenn der Wohnraum zu mehr als 50 Prozent für berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird, für Kurzzeitvermietungen über mehr als drei Monate genutzt wird, länger als sechs Monate leer steht oder baulich derart verändert wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist. Die bundesweit angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zeigt sich auch in Münster: Im Stadtgebiet herrscht ein erhöhter Wohnraumbedarf. Das Land NRW hat die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen für die Stadt Münster 2020 als gefährdet bezeichnet, was ausschlaggebend für den Neubeschluss war.
Pressekontakt: Thomas Reisener
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