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Pressemitteilung vom
20. September 2022
Landkreis hilft beim behindertengerechten Umbau
Jetzt noch Fördermittel beantragen - Wohnbauförderstelle in Hofgeismar ist An-sprechpartner

Landkreis Kassel. Für dieses Jahr stehen noch Mittel der WI-Bank zur Förderung des behindertengerechten Umbaus von Wohneigentum zur Verfügung, informiert Landrat Andreas Siebert. Anträge können noch bis Ende November gestellt werden.

„Im vergangenen Jahr wurden Fördermittel für den behindertengerechten Umbau in Höhe von 146.260 Euro an Bürgerinnen und Bürger im Landkreis ausgezahlt“, erklärt Landrat Siebert. Ziel des Förderprogramms sei es, dass bestehender Wohnraum baulich so gestaltet wird, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen und selbständig und unabhängig leben können. Förderfähig sind daher Verbesserungen von Wegen oder des Pkw‐Stellplatzes auf dem Grundstück, die bessere Erreichbarkeit von Nebenräumen außerhalb der Wohnung, barrierefreie Toiletten und Bäder, die Beseitigung von Stufen und Schwellen, die Errichtung von Rampen, die Umgestaltung von Treppen, der Einbau von Aufzügen, barrierefreie Küchen und viele andere Maßnahmen, die ein Haus behindertengerechter machen. 

Antragsberechtigt sind Privateigentümer von Wohnraum, die diesen selbst nutzen oder der von nahen Angehörigen genutzt wird und in deren Haushalt eine behinderte Person lebt. Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Kosten betragen. Die Maximalbeträge für einzelne Vorhaben wurde in diesem Jahr erhöht und damit der Preisentwicklung angepasst. Für Umbauten in Bad und Küche können nun maximal 5.500 Euro beantragt werden. Für den Lift- oder Aufzugseinbau maximal 6.500 Euro. Und für andere Einzelmaßnahmen maximal 3.000 Euro.

Um förderberechtigt zu sein, darf das Gesamteinkommen des Antragstellenden die folgenden Obergrenzen nicht übersteigen: Ein-Personenhaushalt: 36.400 Euro (brutto). Zwei-Personenhaushalt: 60.600 Euro (brutto). Mit jeder weiteren Person im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 12.050 Euro (brutto), für jedes Kind um 920 Euro (brutto). Die Mittelbereitstellung erfolgt durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.Voraussetzung ist außerdem, dass vor der Bewilligung noch keine Aufträge erteilt wurden und mit deren Arbeiten nicht begonnen wurde.

Nicht förderfähig ist die Erweiterung bestehender Wohngebäude sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden und bis drei Jahren danach, sowie Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigen-tümergemeinschaften. Kosten unter 1.500 Euro und Eigenleistungen werden nicht gefördert.

Weitere Informationen zu Förderrichtlinien und Antragsstellung erhalten Interessierte werktäglich von 8 bis 12 Uhr bei den Mitarbeiterinnen des Wohnbauförderstelle:

Karina Schindewolf (zuständig für die Buchstaben A-K), Telefon 0561/1003-2459 oder E-Mail: karina-schindewolf@landkreiskassel.de

Ann Kristin Nöding (zuständig für die Buchstaben L-Z), Telefon 0561/1003-2457 oder E-Mail: annkristin-noeding@landkreiskassel.de



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Andreas Bernhard



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