Meldungsdatum: 23.09.2022

Nordrhein-Westfalen verlängert Corona-Regelungen

Corona-Schutzverordnung sowie Test- und Quarantäneverordnung bestehen auch im Kreis Viersen bis zum 30. September 2022 weiter

Nachdem Bundesrat und Bundestag die aktuellen Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes bis zum 30. September 2022 verlängert haben, hat auch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 30. September 2022 inhaltlich unverändert verlängert.

Die derzeit geltenden Basisschutzmaßnahmen für die vulnerablen Personengruppen sowie die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gelten damit fort. 

Nach der Corona-Schutzverordnung gilt in Nordrhein-Westfalen zunächst weiterhin:

Das Schulministerium wird über die Regelungen für die Zeit nach den Anfang Oktober beginnenden Herbstferien separat informieren. Im Kita-Bereich gelten aufgrund der aktuell stabilen Lage zunächst bis auf Weiteres die Ende Juli beschlossenen Regelungen fort. Weitere Informationen dazu stehen auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Schulministeriums und auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Kinder- und Jugendministeriums zur Verfügung.
 
Die Test- und Quarantäneverordnung wurde ebenfalls ohne Änderungen verlängert. Auch künftig gilt, dass, wer positiv getestet ist, grundsätzlich zehn Tage in Isolation muss. Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit der Freitestung. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.
 
Am 1. Oktober treten mit dem neuen § 28b des Bundesinfektionsschutzgesetzes dann deutliche Änderungen im Bundesrecht in Kraft. So gelten Masken- und Testpflichten in verschiedenen Bereichen künftig unmittelbar und bundesweit einheitlich kraft Gesetzes. Die Länder bekommen darüber hinaus weitergehende Regelungsmöglichkeiten. Eine Coronaschutzverordnung auf dieser neuen Rechtsgrundlage wird aktuell erarbeitet und rechtzeitig vor dem 1. Oktober veröffentlicht werden.

Mehr Informationen unter: www.kreis-viersen.de/corona