Laubentsorgung leicht gemacht

26.09.2022 | Herten

ZBH stellt 215 Laubcontainer auf

Mit dem Herbst fallen die Blätter der Bäume. Doch wer ist eigentlich für die Laubbeseitigung zuständig? Im gesamten Stadtgebiet ist die Gehwegreinigung Sache der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Dazu zählt auch die Beseitigung des Laubs, um Rutschgefahr zu vermeiden. Allerdings dürfen Blätter nicht in die Straßenrinnen gefegt werden. Das kann zur Verstopfung der Gullys führen und ist nach der Straßenreinigungssatzung nicht erlaubt. Doch wohin nun mit dem gesammelten Laub?

Für die Entsorgung des Laubs gibt es mehrere Möglichkeiten: Laub aus dem eigenen Garten und städtisches Laub können einfach und umweltschonend über den Komposthaufen im eigenen Garten oder über die Biotonne entsorgt werden. Größere Mengen – bis zu einem Kubikmeter – nehmen die Mitarbeitenden des ZBH am Wertstoffhof unentgeltlich entgegen.

Zudem bietet der ZBH Herten noch zwei weitere Entsorgungsmöglichkeiten an: So hat der ZBH nun 215 Laubcontainer aufgestellt. Befüllt werden dürfen die mit dem Hinweis „Nur für Laub“ gekennzeichneten Behälter ausschließlich mit Laub der städtischen Bäume im Stadtgebiet Hertens. Nicht hinein gehören zum Beispiel verunreinigtes Laub und andere Grünabfälle.

Die Festlegung der Standorte orientiert sich an der Anzahl und Art der städtischen Bäume in den einzelnen Straßen. In Abhängigkeit von Witterung und Laubmenge werden die Laubcontainer regelmäßig geleert, jedoch nur, wenn diese auch korrekt befüllt wurden. „Bei mehrfacher Fehlbefüllung behalten wir uns vor, den Container ersatzlos vom Standort abzuziehen“, erläutert Thomas Ortwein, Mitarbeiter des ZBH. Besonders stolz ist er auf die mittlerweile stark angestiegene Anzahl der Laubbehälter. „Wir haben jetzt 50 Prozent mehr Behälter als vor zehn Jahren, die wir den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen können“, weiß er zu berichten. Doch dieser verbesserte Service ist auch mit einem hohen Aufwand für den ZBH verbunden. Denn die Mitarbeitenden leeren die Behältnisse neben dem eigentlichen Tagesgeschäft. Daher wirbt der ZBH um Verständnis, wenn die Leerungen nicht überall zeitgleich im Stadtgebiet stattfinden können und es an der einen oder anderen Stelle zu Wartezeiten bis zur Leerung kommen kann.

Des Weiteren stellt der ZBH Hertener Bürgerinnen und Bürgern ab sofort kostenfrei Laubsäcke zur Verfügung. Diese sind an folgenden Stellen erhältlich:

- Zentrale des ZBH Herten, Zum Bauhof 5, 45701 Herten

- Rathausinformation, Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten

Die Laubsäcke werden auch an den Abfallsammelfahrzeugen bzw. Kehrmaschinen an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben. Auch bei den Laubsäcken gilt, dass nur die Blätter der städtischen Bäume hineindürfen. Die gefüllten Laubsäcke werden voraussichtlich Anfang Dezember eingesammelt. Der Termin wird rechtzeitig in der Lokalpresse und auf der Homepage www.zbh-herten.de bekannt gegeben. Hertenerinnen und Hertener haben jederzeit die Möglichkeit, die Laubsäcke am Recyclinghof des ZBH abzugeben.

Die Laubsäcke sind bis zur Sammlung auf dem eigenen Grundstück zu lagern, da das Ablegen der Säcke auf den Gehwegen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet ist. Das Ablagern der Laubsäcke auf Gehwegen stellt eine sogenannte „wilde Abfallablagerung“ dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wenn man bedenkt, welche Unfallgefahr von einem vom „Winde verwehten“ Laubsack auf Fahrbahnen und Gehwegen ausgeht, wird sicherlich klar, warum dieses Vergehen stark geahndet wird.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de



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Laubcontainer in Herten